Nach Krtik an Richtlinien der maltesischen Bischöfe

Erzbischof verteidigt Öffnung für Wiederverheiratete

Veröffentlicht am 17.01.2017 um 13:30 Uhr – Lesedauer: 
Malta

Valletta ‐ Auf Malta dürfen Wiederverheiratete die Eucharistie empfangen, wenn sie sich "in Frieden mit Gott sehen". Nach Kritik aus konservativen Kreisen kontert jetzt Erzbischof Charles Scicluna.

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Der Erzbischof von Malta, Charles Scicluna, wehrt sich gegen Kritik an kirchlichen Richtlinien für den Umgang mit wiederverheirateten Geschiedenen. Er und sein Amtsbruder Mario Grech, Bischof der zu Malta gehörenden Insel Gozo, hätten sich dabei eng an das Schreiben "Amoris laetitia" von Papst Franziskus gehalten, zitiert ihn die "Times of Malta" (Dienstag). Konservative katholische Kreise hatten die Handreichung der maltesischen Bischöfe zum Kommunionempfang für Wiederverheiratete als zu liberal angegriffen. Sie verführe Katholiken zur Sünde, hieß es etwa.

Scicluna konterte, die Richtlinien an die Priester ihrer Diözesen zur Frage des Kommunionempfangs von wiederverheirateten Geschiedenen enthielten umfangreiche Zitate aus dem päpstlichen Dokument und konzentrierten sich insbesondere auf den darin betonten Begriff der "Unterscheidung". Ihre Richtlinien sehen vor, dass Katholiken, die nach einer kirchlich geschlossenen, dann aber geschiedenen Ehe erneut heiraten, wieder zu den Sakramenten zugelassen werden dürfen, wenn sie sich nach einem Prozess der Reflexion innerlich in Frieden mit Gott sehen.

Zwischen lockeren und strengen Richtlinien

Das im April 2016 veröffentlichte nachsynodale Schreiben "Amoris laetitia", in dem Papst Franziskus die Arbeit der beiden Synoden zu Ehe und Familie in den Jahren 2014 und 2015 zusammengefasst hat, ist bislang in der Weltkirche auf sehr unterschiedliche Reaktionen gestoßen. Der Papst eröffnet Bischöfen und Priestern darin Wege, das Sakramentenverbot für wiederverheiratete Geschiedene unter bestimmten Voraussetzungen zu überdenken. Verschiedene Bischofskonferenzen haben seitdem teils gelockerte, teils aber auch strenge Richtlinien zum Umgang mit den Betroffenen erlassen.

Für Debatten sorgte die Veröffentlichung eines Schreibens von vier Kardinälen an Papst Franziskus im November 2016, in dem sie eine Präzisierung der päpstlichen Lehre fordern. Franziskus hat auf das Schreiben der vier Kardinäle, darunter die deutschen Joachim Meisner und Walter Brandmüller, nicht reagiert. (KNA)