Malteser wählen neuen Leiter Ende April
Der katholische Malteserorden wird am 29. April den Großen Staatsrat des Ordens einberufen, um einen neuen Großmeister oder einen Statthalter für ein Jahr zu wählen. Das gab der Malteserorden am Dienstagabend bekannt. Die Ordensregierung hatte am 28. Januar den Rücktritt von Großmeister Matthew Festing angenommen. Dieser hatte nach Streitigkeiten über die Enthebung des inzwischen wieder eingesetzten Großkanzlers Albrecht von Boeselager sein Amt auf Wunsch des Papstes aufgegeben.
Der Große Staatsrat wird sich am extraterritorialen Sitz des Malteserordens in Rom versammeln. Zur Wahl des Großmeisters benötigt er gemäß der Verfassung die einfache Mehrheit sowie eine weitere Stimme eines Wahlberechtigten. Einen Interimistischen Statthalter können nach Angaben des Ordens insgesamt 60 Wahlberechtigte wählen.
Verfassungsänderung wird erwogen
Nach dem Konflikt zwischen dem Vatikan und den Maltesern hatte der Papst Anfang Februar den vatikanischen Innenminister Giovanni Angelo Becciu zum Sonderbeauftragten für den Orden ernannt. Er soll die Versöhnung unter den Ordensmitgliedern fördern und sich um die "spirituelle und moralische Erneuerung" der Malteser kümmern. Das gelte insbesondere für jene Mitglieder, die Armut, Keuschheit und Gehorsam gelobt hätten, so der Papst. Becciu soll bis zur Wahl des neuen Großmeisters "einziger Sprecher" in Angelegenheiten zwischen Vatikan und Orden sein.
In einem Interview der österreichischen Tageszeitung "Standard" (Mittwoch) sagte der übergangsweise Ordensleiter Ludwig Hoffmann-Rumerstein, es könnte bei der Wahl im April "ein Luogotenente ("Platzhalter") für ein Jahr" gewählt werden. Dies komme in Betracht, da eine Verfassungsänderung erwogen werde, um den möglichen Kandidatenkreis für das Amt des Großmeisters zu vergrößern. "Es ist derzeit so, dass wir eine sehr strenge Adelsvoraussetzung haben. Der Kandidat muss derzeit Ehren- und Devotionsritter sein, das heißt, die Familie muss zwischen 150 bis 400 Jahre nobilitiert sein. Und das wird man ändern müssen", sagte Hoffmann-Rumerstein. "Es gibt derzeit maximal zwölf Personen, die passiv wahlberechtigt sind." (KNA)