Ethik bleibt Wahlfach

Ethik bleibt Wahlfach
Bild: Sarah-Lena Eikermann

Das Grundgesetz schütze und privilegiere Religionsgemeinschaften in besonderer Weise, argumentierte das Gericht in seiner Urteilsbegründung. Anders als Religion sei Ethik als Unterrichtsfach nicht vorgeschrieben. Deswegen liege kein Verstoß gegen die Verfassung vor.

Klägerin will Berufung einlegen

Es wies die Klage einer 42- jährigen Mutter aus Freiburg im Breisgau ab. Sie hatte 2010 vom Land Baden-Württemberg verlangt, für ihre konfessionslosen Kinder Ethik analog zum Religionsunterricht an der Grundschule anzubieten. Damit fordert sie, wie viele Eltern, das Recht auf ethisch-moralische Bildung ihrer Kinder ein. Bei ihrer Argumentation beruft sie sich auf das Grundgesetz. Vor Gericht hatte sie damit keinen Erfolg. Die Klägerin kündigte nach der Urteilsverkündung an, vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ziehen zu wollen.

In einem Klassenzimmer hängt ein Kreuz an der Wand.
Bild: © picture alliance / dpa/Karl-Josef Hildenbrand

In einem Klassenzimmer hängt ein Kreuz an der Wand.

Der Ethik-Unterricht soll zum Nachdenken über gemeinsame Werte und den respektvollen Umgang miteinander anregen sowie den Dialog von Schülern unterschiedlicher Herkunft und Religionen fördern. Dabei soll Kindern und Jugendlichen Wissen über Religionen und unterschiedliche Weltanschauungen nahegebracht werden. Auch die Diskussion über Werte steht im Fach Ethik mit an oberster Stelle. Unter anderem geht es um Fragen wie: "Ist es gut, wie wir leben?" oder "Wie können wir besser zusammenleben?". In den meisten Bundesländern ist Ethik ein Unterrichtsfach für Schüler, die keiner Religionsgemeinschaft angehören oder sich vom Religionsunterricht abgemeldet haben.

Sonderfall Berlin

Ob und ab welchem Jahrgang in Deutschland Ethik-Unterricht angeboten wird, ist von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich. In neun von 16 Bundesländern wird in Grundschulen eine Alternative zum Religionsunterricht angeboten. Darunter sind alle neuen Bundesländer vertreten. In den restlichen Ländern gibt es ein entsprechendes Angebot erst ab der fünften Klasse, in Saarland regulär ab der neunten Klasse.

In Nordrhein-Westfalen heißt das Fach "Praktische Philosophie", in Brandenburg "Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde", in Niedersachsen "Werte und Normen" und in Rheinland-Pfalz "Ethik". Ein ganz besonderen Fall stellt Berlin dar: Dort ist nach Angaben des Kultusministeriums weder Religion noch die sogenannte Lebenskunde in der Grundschule Pflicht, Schüler können das jeweilige Fach zusätzlich wählen. Hingegen müssen alle in der Hauptstadt ab Klasse sieben den Ethikunterricht besuchen (mit Material von KNA und dpa).

Von Anna Eckart

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