Rentner nimmt das Urteil im Fall Zorneding an
Der im Fall des früheren Zornedinger Pfarrers wegen Volksverhetzung verurteilte Münchner Rentner nimmt den Richterspruch an. Ihr Mandant habe sich dazu entschieden, sagte die Münchner Anwältin Angelika Haucke-D'Aiello der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Aus gesundheitlichen Gründen habe sich der 74-Jährige dem Stress einer weiteren Verhandlung nicht mehr aussetzen wollen. Auch die Staatsanwaltschaft werde nicht, wie ursprünglich ankündigt, in Berufung gehen, hieß es.
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Der Prozess endete nach einem Tag: Ein Amtsgericht hat am Montag einen 74-jährigen Münchner wegen Volksverhetzung, Bedrohung und Beleidigung des dunkelhäutigen Ex-Pfarrers von Zorneding verurteilt.Das Amtsgericht Ebersberg hatte den Mann im November 2016 wegen Beleidigung, Bedrohung und Volksverhetzung zu zehn Monaten Haft verurteilt. Die Strafe ist auf drei Jahre zur Bewährung angesetzt. Die Richterin hatte es als erwiesen angesehen, dass zwei an die Zornedinger Pfarrei gerichtete Schreiben mit Schmähungen und Bedrohungen, die sich gegen den Geistlichen Olivier Ndjimbi-Tshiende richteten, von dem Angeklagten stammen. Außerdem wurde der Rentner verpflichtet, 600 Euro in Raten von 20 Euro pro Monat an den Verein "München ist bunt" zu zahlen. Der Mann war wegen Beleidigung und Waffendelikten bereits vorbestraft.
Weltweite Schlagzeilen
Vor Gericht hatte damals als Zeuge auch der Geistliche ausgesagt. Der Deutsche, der ursprünglich aus dem Kongo stammt, hatte im März 2016 nach Drohbriefen und wiederholten Anfeindungen sein Amt niedergelegt. Vorausgegangen war auch eine Kontroverse zwischen dem Seelsorger und der örtlichen CSU wegen der Flüchtlingspolitik. Der Fall hatte weltweit für Schlagzeilen gesorgt. Seit Oktober ist der Geistliche Mitglied einer Forschungsgruppe am Zentrum Migration und Flucht der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt (KU). Außerdem hilft er als Seelsorger im Raum Ingolstadt aus. (KNA)