Sternberg und Singhammer erwarten Nachspiel

Verfassungsklage zur "Ehe für alle"?

Veröffentlicht am 30.06.2017 um 14:40 Uhr – Lesedauer: 
Politik

Münster/Berlin ‐ Mit einer Verfassungsklage zur "Ehe für alle" rechnen sowohl ZdK-Präsident Thomas Sternberg als auch Bundestagsvizepräsident Johannes Singhammer (CSU). Das Gesetz sei nicht so harmlos, wie es scheine.

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Der Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Thomas Sternberg, rechnet mit einer Verfassungsklage zur "Ehe für alle". Das vom Bundestag beschlossene Gesetz sei von einer "erschreckenden Schlichtheit", die noch "Folgen vor dem Bundesverfassungsgericht" haben werde, sagte er am Freitag in Münster. Das Gesetz klinge harmlos, werde aber so harmlos im Endeffekt nicht sein.

Im Übrigen werde die Institution Ehe nicht dadurch bedroht, dass gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften gleichgestellt würden, so der ZdK-Präsident. Vielmehr schade der Ehe, dass anscheinend eine Mehrheit in der Gesellschaft sie nicht mehr als Lebensform einer lebenslangen Verantwortungsgemeinschaft ansehe.

Überprüfung in Karlsruhe

Auch Bundestagsvizepräsident Johannes Singhammer (CSU) geht davon aus, dass es zu einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die vom Bundestag beschlossene Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare kommt. "Ich weiß nicht, wer oder welche Initiative diesen Schritt machen wird. Aber ich bin mir sehr sicher, dass das Gesetz in Karlsruhe überprüft werden wird", sagte er in einem vorab veröffentlichten Interview mit der Zeitschrift "Das Parlament".

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) habe noch vor zwei Jahren mit Verweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes den Standpunkt vertreten, dass die gleichgeschlechtliche Ehe eine Änderung des Grundgesetzes erfordere, fügte der CSU-Politiker hinzu. Er bekräftigte sein Nein zur Öffnung der Ehe und zum vollen Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare. (tmg/KNA)