Pastafari-Verhandlung beschäftigt Oberlandesgericht

Bleiben "Nudelmesse"-Straßenschilder verboten?

Veröffentlicht am 07.07.2017 um 16:40 Uhr – Lesedauer: 
Buntes

Brandenburg/Havel ‐ Sie nennen sich Pastafari und verehren ein "fliegendes Spaghettimonster". Doch das Gericht lässt nicht zu, dass diese "Kirche" mit einem Schild auf ihre "Messen" hinweist. Dagegen legen sie Berufung ein.

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Die "Kirche des fliegenden Spaghettimonsters" hat am Freitag das Brandenburgische Oberlandesgericht beschäftigt. In einem Berufungsverfahren in Brandenburg/Havel ging es um die Frage, ob der Verein mit Hinweisschildern am Straßenrand auf seine "Nudelmessen" hinweisen darf. Er fordert eine Gleichbehandlung mit den Kirchen, die ihre Gottesdienstzeiten auf Schildern an Ortseingängen bekannt machen. Im April 2016 hatte das Landgericht Frankfurt/Oder entschieden, dass der Brandenburger Landesbetrieb Straßenwesen dem Verein die Aufstellung verbieten darf (Az. 4U 84/16). Dagegen legte dieser Berufung ein.

Auch beim Oberlandesgericht deutet sich eine entsprechende Entscheidung an, die am 2. August verkündet wird. Es stellte nach Angaben seiner Sprecherin Judith Janik in der Verhandlung infrage, dass der Verein die Eigenschaft einer Kirche oder Weltanschauungsgemeinschaft habe, die eine eigene Überzeugung von der Stellung des Menschen in der Welt vertrete. Wesentliches Ziel sei vielmehr die satirische Auseinandersetzung mit Religionen und Weltanschauungen, die nach Auffassung des Vereins intolerant seien.

Die "Kirche des Flying Spaghettimonster" entstand im Jahr 2005. Ihre Anhänger nenen sich selbst "Pastafari".
Bild: ©picture alliance / dpa / Pastafari.eu

Die "Kirche des Flying Spaghettimonster" entstand im Jahr 2005. Ihre Anhänger nenen sich selbst "Pastafari".

Die "Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters" hatte 2014 in Templin (Uckermark) Hinweisschilder für ihre wöchentliche "Nudelmesse" an einen Mast gehängt, an dem auch die Kirchen mit offiziellen Schildern über ihre Gottesdienstzeiten informieren. Grundlage für derartige Hinweistafeln ist eine Richtlinie des Bundesverkehrsministeriums. Der Templiner Ortsverein der "Spaghettimonster"-Bewegung argumentiert, dass er als Weltanschauungsgemeinschaft den Religionsgemeinschaften gleichgestellt sein müsse.

Das Land Brandenburg lehnte im Januar 2015 eine Aufhängung der "Nudelmesse"-Schilder ab, da es sich bei dem Verein um eine "Religionsparodie ohne ernsthafte religiöse Substanz" handele. Aufgrund dieser Einstufung werde es "seitens des Landesbetriebes keine neue Genehmigung zur Aufstellung" geben.

Die "Kirche des fliegenden Spaghettimonsters" wurde 2005 von dem damals 25-jährigen US-Amerikaner Bobby Henderson gegründet. Er wollte damit gegen einen wachsenden Einfluss von Kreationisten, die bei der Erklärung naturwissenschaftlicher Vorgänge die Bibel wörtlich nehmen, auf die US-Schullehrpläne protestieren. (KNA)