Homosexuelle dürfen künftig heiraten und Kinder adoptieren

Steinmeier unterzeichnet Gesetz zur "Ehe für alle"

Veröffentlicht am 21.07.2017 um 11:00 Uhr – Lesedauer: 
Außenminister Frank-Walter Steinmeier im Porträt
Bild: © KNA
Bundespräsident

Berlin ‐ Künftig sind zivile Eheschließungen von gleichgeschlechtlichen Paaren möglich: Nach Billigung durch Bundestag und Bundesrat hat Bundespräsident Steinmeier das Gesetz zur "Ehe für alle" unterzeichnet.

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Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat das Gesetz zur Einführung der zivilrechtlichen "Ehe für alle" unterzeichnet. Eine Sprecherin des Präsidenten teilte am Freitag in Berlin mit, dass Steinmeier das Gesetz bereits am Donnerstagabend ausgefertigt habe. Der Bundestag hatte die Regelung am 30. Juni nach jahrzehntelangem Ringen und zwei Jahre nach der Einbringung durch die Länder beschlossen. Anschließend billigte auch der Bundesrat das Gesetz.

Die "Ehe für alle" soll drei Monate nach der Verkündung in Kraft treten. Dann können gleichgeschlechtliche Paare in Deutschland heiraten und damit auch gemeinsam Kinder adoptieren. Das Eheverständnis von Kirchen und Religionsgemeinschaften bleibt davon unberührt. Der Freistaat Bayern hat allerdings angekündigt, Wissenschaftler mit einer verfassungsrechtlichen Prüfung sowie mit einer Prüfung der internationalen Rechtslage zu beauftragen. (luk/KNA/dpa)

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Die katholische Kirche betont ihre Ablehnung der "Ehe für alle". Anders sieht es auf Seiten der EKD aus: Sie begrüßt das Vorhaben. Doch nicht alle Protestanten sind dafür.