Sterbehilfe: Orden weiter im Konflikt mit Papst
Der belgische Orden "Broeders van Liefde" (Brüder der Nächstenliebe) ändert seinen Standpunkt zu aktiver Sterbehilfe bei psychisch Kranken nicht. Das bestätigte der Orden laut belgischen Medienberichten am Dienstag bei einer Pressekonferenz in Gent. Berücksichtige man die Entwicklungen in der Gesellschaft, stimme die veränderte Position mit der der katholischen Kirche überein, argumentierten danach die Ordensvertreter.
Vatikan hatte Distanzierung gefordert
Im April hatte der belgische Zweig des Ordens mitgeteilt, er schließe aktive Sterbehilfe bei psychischen Leiden künftig nicht mehr aus. Die vatikanische Glaubenskongregation und der Ordensobere in Rom, Rene Stockman, hatten daraufhin von den drei Brüdern im Vorstand der Krankenhäuser in Ordensträgerschaft gefordert, sich bis Anfang September von aktiver Sterbehilfe für psychisch Kranke zu distanzieren. Ansonsten müsse sich der Orden von dem Verein trennen, der die 15 Kliniken betreue. "Das wäre sehr schlimm, weil 15 unserer psychiatrischen Krankenhäuser ihre katholische Identität verlieren würden", sagte Stockman damals in einem Interview.
Im August hatte sich auch Papst Franziskus eingeschaltet und sich explizit gegen aktive Sterbehilfe in den Kliniken des Ordens ausgesprochen. Herman Van Rompuy, der ehemalige Europaratspräsident, kritisierte daraufhin auf Twitter, der Papst habe in dieser Sache nicht mitzureden. Auf Niederländisch schrieb er: "Die Tage von 'Roma locuta, causa finita' [Rom hat gesprochen, die Sache ist erledigt] sind lange vorbei."
Aktive Sterbehilfe in Belgien nicht strafbar
Seit der Gründung in Gent 1807 engagiert sich der Orden "Broeders van Liefde" besonders in der Pflege von psychisch Kranken. In Belgien betreuen sie 5.500 Patienten; sie sind in Flandern für ein Drittel der Betten im Bereich psychischer Erkrankungen verantwortlich. Weltweit hat der Orden weltweit 603 Mitglieder und ist in 31 Ländern aktiv. Die aktive Sterbehilfe ist in Belgien seit 2003 unter bestimmten Voraussetzungen nicht strafbar, auch psychisch Erkrankte und Kinder können sie in einigen Fällen beantragen. (gho/KNA)