EKD beschließt neue Gottesdienstordnung

Evangelische Kirche will künftig Martinstag feiern

Veröffentlicht am 12.11.2017 um 16:21 Uhr – Lesedauer: 
Evangelische Kirche

Bonn/Bamberg ‐ Heilige spielen für Protestanten eigentlich keine große Rolle. Für gewisse Glaubenszeugen macht die Evangelische Kirche jedoch Ausnahmen und nimmt sie künftig in den liturgischen Kalender auf.

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Liturgie für Heiligengedenktage: Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) will künftig St. Martin feiern. Neben dem Martinstag am 11. November sollen auch für den Nikolaustag am 6. Dezember und den Tag zur Erinnerung an die Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz am 27. Januar Gottesdienstordnungen eingeführt werden. Sie finden sich in der neuen "Ordnung gottesdienstlicher Texte und Lieder", die die EKD-Synode am Dienstag in Bonn verabschieden soll.

Erzbischof Schick begrüßt Entscheidung

Die Ordnung enthält nach Sonn- und Feiertagen sortiert unter anderem die Wochenlieder sowie die Bibeltexte, die am jeweiligen Sonntag in den Gottesdiensten gelesen werden sollen. Lob für die Einführung des Martinsfestes gab es vorab vom Bamberger Erzbischof Ludwig Schick. So könne der heilige Martin "noch mehr wirkungsvolle Gestalt für Solidarität und Teilen, Einheit und Liebe" in der Welt sein, schrieb Schick am Sonntag via Twitter. Dazu trage auch die niederrheinische Initiative bei, die die Martinstradition als immaterielles Kulturerbe der Unesco anerkennen lassen will.

Die aktuelle Perikopenordnung der Evangelischen Kirche gilt seit dem Jahr 1978. In den vergangenen Jahren war diese Textsammlung überarbeitet worden, um insbesondere mehr Texte aus dem Alten Testament in die Gottesdienste zu bringen. Ihre Zahl wird nach Angaben des Vorsitzenden des Gottesdienstausschusses der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD), Olaf Richter, künftig verdoppelt. Vorbereitet wurde die Neuordnung von einer gemeinsamen Arbeitsgruppe von EKD, VELKD und der Union Evangelischer Kirche in der EKD (UEK). Am Samstag stimmten bereits die Generalsynode der VELKD und die Vollkonferenz der UEK der neuen Perikopenordnung zu. (kim/KNA)