Bistumssprecher Schnelle hält Anschuldigungen für "perfide und abseitig"

Bistum Limburg: Bischof wirbt nicht für Abtreibung

Veröffentlicht am 20.11.2017 um 17:53 Uhr – Lesedauer: 
Bistum Limburg

Limburg ‐ Ein ultrakonservatives Internetportal hat dem Limburger Bischof Georg Bätzing vorgeworfen, für Abtreibungen zu werben. Das Bistum wehrt sich nun - und spricht von "perfiden" Anschuldigungen.

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Der Limburger Bischof Georg Bätzing wehrt sich gegen die Behauptung, er werbe für Abtreibung. Der Vorwurf, Bätzing werbe "direkt für den Kindermord im Mutterleib" sei "perfide und abseitig", heißt es in einer Stellungnahme von Bistumssprecher Stephan Schnelle gegenüber katholisch.de vom Montag. "Der Lebensschutz hat für den Bischof und für die Diözese höchste Priorität", so Schnelle.

Das Bistum reagierte damit auf mehrere Artikel des ultrakonservativen Internetportals "katholisches.info", in denen Bätzing dieser Vorwurf gemacht wurde. Hintergrund ist ein Verzeichnis mit Kontaktadressen für "Menschen in Notsituationen", das der katholische Bezirk Hochtaunus als PDF-Datei auf seine Internetseite gestellt hatte. Unter den Kontaktadressen war auch das Diakonische Werk Hochtaunus, das Beratungsscheine in der Schwangerenkonfliktberatung ausstellt und darauf auch hinweist.

Georg Bätzing, Bischof von Limburg, am 27. April 2017 in Rüdesheim.
Bild: ©KNA/Harald Oppitz

Georg Bätzing, Bischof von Limburg, am 27. April 2017 in Rüdesheim.

Aufgrund der "Berichterstattung" von "katholisches.info" gingen nach Angaben des Bistums rund 350 Beschwerde-Emails mit gleichlautendem Inhalt ein. Zudem wurde bei der Staatsanwaltschaft Limburg Strafanzeige gegen das Bistum gestellt wegen "Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft". Diese sei aber noch nicht geprüft worden. Eine Online-Petition gegen Bischof Bätzing unterzeichneten bis Montagabend (18 Uhr) rund 680 Personen.

Bistumssprecher Schnelle teilte mit, man habe die PDF-Datei sofort von der Internetseite entfernt, nachdem darauf aufmerksam gemacht worden sei.

In Deutschland wird die Verbreitung von Werbung für Abtreibungen, die um eines "Vermögensvorteils wegen oder in grob anstößiger Weise" geschieht, mit einer Freiheitstrafe von bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet. Es sei jedoch nicht nachvollziehbar, wie jemand dem Bischof so etwas unterstellen könne, so der Bistumssprecher. Schnelle betonte zudem, dass es sich nicht um ein Angebot des Bistums oder der Caritas gehandelt habe. (tja)