Gefängnisseelsorge
Jeder Gefangene hat das Recht auf freie Religionsausübung, etwa in dem er an einem Gottesdienst teilnimmt. So feiern die Seelsorger sonntags und zu besonderen Festen Gottesdienste mit den Gefangenen und spenden Ihnen Sakramente, führen seelsorgliche Besuche durch und vermitteln ehrenamtliche Betreuer sowie weitergehende Hilfen durch andere kirchliche Organisationen wie etwa die Katholische Bundesarbeitsgemeinschaft Straffälligenhilfe (KAGS).
Die Gefängnisseelsorge zählt zu den ältesten Feldern pastoralen Handelns. Dies betonten die deutschen Bischöfe 2006 in ihrem Wort "Der Auftrag der Kirche im Gefängnis". Gefangenschaft und die Sorge um die Gefangenen kommen in der Heiligen Schrift einige Male vor. So nennt Jesus etwa als Beurteilungskriterium der Menschen beim Jüngsten Gericht: "Ich war im Gefängnis und ihr seid zu mir gekommen" (Mt 25,36). Und der Apostel Paulus verstärkt diese Forderung im Hebräerbrief: "Denkt an die Gefangenen als wäret ihr mitgefangen" (Hebr 13,3).
Nicht zuletzt war es Jesus, der sich an Menschen wandte, die eher am Rand der Gesellschaft standen. Er half ihnen und ermunterte sie umzukehren und an seine Gottesbotschaft zu glauben. So beschreiben auch die deutschen Bischöfe das Ziel und die Aufgabe der Gefängnisseelsorge: "Unabhängig davon, welche Tat vorliegt - mag sie auch noch so schlimm und abstoßend sein -, besteht ihre Aufgabe in der Mitwirkung daran, dass sich der Gefangene mit diesem Geschehen auseinander setzen und Umkehrbereitschaft entwickeln kann." (mwi/stz)