Bischöfe hatten mögliche Klage vor Verfassungsgericht begrüßt

Bayern will von Klage gegen Ehe für alle abrücken

Veröffentlicht am 06.03.2018 um 09:25 Uhr – Lesedauer: 
Bayern will von Klage gegen Ehe für alle abrücken
Bild: © KNA
Homosexualität

München ‐ Ministerpräsident Horst Seehofer wollte gegen die "Ehe für alle" klagen. Auch die deutschen Bischöfe hätten ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts begrüßt. Dazu wird es nun wohl nicht kommen.

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Bayern will nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur von einer möglichen Klage gegen die sogenannte Ehe für alle abrücken. Das geht aus einer Vorlage für die Kabinettssitzung an diesem Dienstag hervor, die der dpa in München vorliegt. Anlass für das Bremsmanöver sind zwei Rechtsgutachten, die die Staatsregierung in Auftrag gegeben hatte.

Demnach bestehe zwar weiterhin die Option, in Karlsruhe gegen das Gesetz zur Gleichstellung homosexueller Partnerschaften im Eherecht zu klagen, heißt es in der Kabinettsvorlage. "Allerdings sind nach einer Gesamtabwägung die Erfolgsaussichten als gering anzusehen." Die "besseren rechtlichen Gründe" sprächen für die Zulässigkeit des Gesetzes und somit gegen eine Klage. Das endgültig letzte Wort hat aber das Kabinett.

Bischöfe hatten mögliche Verfassungsklage begrüßt

Bundestag und Bundesrat hatten die Ehe für alle kurz vor der Sommerpause 2017 beschlossen, also die völlige rechtliche Gleichstellung homosexueller mit heterosexuellen Partnerschaften, einschließlich des uneingeschränkten Adoptionsrechts. Seit dem 1. Oktober 2017 können schwule und lesbische Paare nunmehr genau wie heterosexuelle Paare heiraten, mit allen Rechten und Pflichten. Verfassungsrechtler waren sich damals aber uneins, ob dazu eine Grundgesetzänderung nötig gewesen wäre. Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) hatte eine Verfassungsklage seiner Regierung deshalb ausdrücklich offengelassen. Man habe erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes, hieß es damals.

Mehrere deutsche Bischöfe - darunter der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx - hatten die mögliche Verfassungsklage begrüßt. Er wolle "schon wissen, was das Bundesverfassungsgericht über die Ehe für alle denkt". Für den Rechtsfrieden in Deutschland wäre solch ein Urteil gut, so Marx damals. Familienbischof Heiner Koch betonte, die Väter des Grundgesetzes hätten der Ehe einen so herausragenden Platz in der Verfassung gegeben, weil sie "diejenigen schützen und stärken wollten, die als Mutter und Vater ihren Kindern das Leben schenken wollen". (bod/dpa)