Union will SPD bei Abschaffung des Werbeverbots gewähren lassen

Kirche kritisiert Fraktionsdeal bei Abtreibungsrecht

Veröffentlicht am 07.03.2018 um 18:01 Uhr – Lesedauer: 
Lebensschutz

Berlin ‐ Die SPD will das Werbeverbot für Abtreibungen abschaffen - notfalls auch gegen ihre Partner in der Großen Koalition. Dieses Vorhaben stößt bei der katholischen Kirche auf deutliche Kritik.

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Der Leiter des Kommissariats der deutschen Bischöfe, Karl Jüsten, hat eine Absprache zwischen Unions- und SPD-Fraktion zum Werbeverbot für Abtreibungen in Paragraf 219a des Strafgesetzbuchs scharf kritisiert. "Die zwischen der Spitze der Unions- und der SPD-Fraktion geschlossene Vereinbarung, die darauf hinausläuft, dass die SPD ihre Initiative zur Aufhebung des Werbeverbotes für Abtreibungen gemeinsam mit den Grünen und den Linken vorantreiben kann, ist ein herber Rückschlag für den Schutz des ungeborenen Lebens", sagte Jüsten am Mittwoch der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) in Berlin.

Dass die Zusammenarbeit der großen Koalition ausgerechnet mit einem "solchen Manöver zulasten des ungeborenen Lebens eröffnet" werde, sei sehr enttäuschend, so Jüsten weiter. Durch eine Streichung des Paragrafen 219a geriete das "gesetzlich austarierte und mühsam ausgehandelte Konstrukt für den Schutz des ungeborenen Lebens" in eine Schieflage. Abtreibung könnte als alltägliche ärztliche Leistung dargestellt werden.

Auch wenn die Bischöfe die aktuelle gesetzliche Lösung nie als ausreichend betrachtet hätten, setzten sie sich doch zumindest für einen Erhalt des derzeit bestehenden Lebensschutzstandards ein. "Die Kirche stellt sich somit einer Aufhebung des Paragrafen 219a entschlossen entgegen", betonte Jüsten. Bislang sei in der Debatte zudem die Auseinandersetzung mit den "legitimen Informationsbedürfnissen von Frauen in Notlagen" viel zu kurz gekommen.

SPD bringt Abschaffung des Werbeverbots im Bundestag ein

Die SPD-Fraktion hatte Ende vergangener Woche angekündigt, jetzt doch einen eigenen Gesetzentwurf mit dem Ziel der Streichung des Paragrafen 219a im Bundestag einzubringen. Die SPD-Bundestagsabgeordnete Eva Högl hatte zudem erklärt, dieses Vorgehen sei mit der Union besprochen worden. Laut einem Bericht der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" vom Mittwoch ist der Entwurf mittlerweile eingebracht.

Linktipp: Abtreibung: Nur Union und AfD für Werbeverbot

Sollen Ärzte in Deutschland für Abtreibungen werben dürfen? Der Paragraf 219a im Strafgesetzbuch sagt bisher "nein". Doch nur zwei Parteien im Bundestag sind dafür, dass das auch so bleibt.

Zudem führte die Zeitung aus, Unions-Fraktionschef Volker Kauder und SPD-Fraktionschefin Andrea Nahles hätten sich über eine Ausnahme von dem Grundsatz verständigt, dass künftige Koalitionsfraktionen im Bundestag nicht versuchen, mit anderen Fraktionen Mehrheiten zu bilden. Sowohl Grüne als auch Linke haben bereits Gesetzentwürfe zur Streichung des Paragrafen im Bundestag vorgelegt. Jüsten kritisierte, dass dieses Vorgehen von Union und SPD klar dem Koalitionsvertrag widerspreche.

Anlass für die Debatte ist der Fall der Ärztin Kristina Hänel. Das Amtsgericht Gießen hatte sie Ende vergangenen Jahres wegen unerlaubter Werbung für Schwangerschaftsabbrüche zu einer Geldstrafe verurteilt. Es berief sich dabei auf den Paragrafen 219a im Strafgesetzbuch. Dieser untersagt "das Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen" von Schwangerschaftsabbrüchen aus finanziellem Vorteil heraus oder wenn dies in "grob anstößiger Weise" geschieht. Hänel hat dagegen Berufung eingelegt. (KNA)