Papst kondoliert zum Tod von Kardinal O'Brien
Papst Franziskus hat zum Tod des schottischen Kardinals Keith O'Brien kondoliert. In einem am Dienstag veröffentlichten Telegramm übermittelte Franziskus Beileidswünsche an den Erzbischof von Edinburgh, Leo Cushley, sowie an die Familie und Freunde O'Briens. Zugleich empfahl er die Seele des Verstorbenen "der barmherzigen Liebe Gottes, unseres Vaters". Auf eine Würdigung der Verdienste des früheren Erzbischofs von Edinburgh verzichtete der Papst.
O'Brien war am Montag im Alter von 80 Jahren in Newcastle-upon-Tyne gestorben. Mit Erreichen der Altersgrenze für Bischöfe im Februar 2013 hatte er sein Amt als Erzbischof von Saint Andrews und Edinburgh abgegeben. Die Emeritierung war überschattet von Vorwürfen sexueller Belästigung von Priesteramtskandidaten. O'Brien räumte moralische Verfehlungen in seiner Zeit als Seminarleiter in den 80er Jahren ein, verzichtete auf seine Teilnahme an der Papstwahl im März 2013 und zog sich mehrere Monate zu "geistlicher Erneuerung, Gebet und Buße" zurück.
Linktipp: Kardinal ohne Rechte
Der schottische Kardinal Keith O'Brien hat dem Papst nach Belästigungs-Vorwürfen seinen Verzicht auf die Privilegien als Kardinal angeboten. Franziskus nahm an. Doch was bedeutet das eigentlich?2014 reichte sein Nachfolger Cushley im Vatikan Anzeige gegen O'Brien wegen sexueller Übergriffe ein. 2015 verlor O'Brien seine Rechte und Privilegien als Kardinal, behielt aber den Titel. Damit hätte er nicht mehr an einem möglichen Konklave teilnehmen können, beriet den Papst nicht mehr und nahm auch nicht an den Kardinalsversammlungen ("Konsistorium") im Vatikan teil.
O’Brien war nach seiner Priesterweihe im Jahr 1965 zunächst als Gemeindeseelsorger und Schulpfarrer tätig. 1985 wurde er zum Bischof von St. Andrews und Edinburgh ernannt. 2003 ernannte Papst Johannes Paul II. ihn zum Kardinal.
Cushley sagte am Montag, es möge unterschiedliche Meinungen zu Kardinal O'Brien gegeben haben. Er glaube jedoch, dass nun alle gemeinsam beten könnten: für den Verstorbenen, dessen Angehörige und jene, die "die er beleidigt, verletzt und im Stich gelassen hat". (luk/KNA)