Läden in NRW künftig bis zu acht Sonntage im Jahr geöffnet

Mehr verkaufsoffene Sonntage - Kritik der Kirchen

Veröffentlicht am 22.03.2018 um 13:00 Uhr – Lesedauer: 
Wirtschaft

Düsseldorf ‐ Künftig können die Menschen in NRW an doppelt so vielen Sonntagen shoppen. Nicht nur die Kirchen bezweifeln den Nutzen der Neuregelung. Auch ein SPD-Wirtschaftsexperte kritisiert das neue Gesetz.

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In Nordrhein-Westfalen können Kommunen künftig bis zu acht verkaufsoffene Sonntage pro Jahr durchführen. Eine entsprechende Reform des Ladenöffnungsgesetzes hat am Mittwoch der Landtag in Düsseldorf mit den Stimmen der beiden Regierungsfraktionen CDU und FDP sowie der AfD beschlossen. SPD und Grüne stimmten dagegen.

NRW-Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP) begründete die Reform damit, dass "Rechtssicherheit" für Händler, Kommunen und Kunden geschaffen werden müsse. In den vergangenen zwei Jahren habe es von den Gerichten landesweit 70 Untersagungen von geplanten Ladenöffnungen am Sonntag gegeben. Die Landesregierung schütze mit dem neuen Gesetz insbesondere die Feiertage, betonte Pinkwart. So dürften die Läden künftig an Heiligabend nicht mehr öffnen, wenn dieser auf einen Sonntag falle.

Wirtschaftsexperte: Es wird zu gerichtlichen Klagen kommen

SPD-Wirtschaftsexperte Frank Sundermann kritisierte, dass mit dem neuen Gesetz die Sonntagsruhe "an doppelt so vielen Sonntagen gebrochen" werde wie bisher. Deshalb sei damit zu rechnen, dass es auch künftig gerichtliche Klagen gegen verkaufsoffene Sonntage in einzelnen Städten und Gemeinden geben werde. Der Politiker warf der Landesregierung vor, einen Konsens über verkaufsoffene Sonntage am runden Tisch mit allen Interessenvertretern verhindert und die Gespräche vorzeitig abgebrochen zu haben. Dabei hätten die Kirchen hier bis zuletzt gute Einigungschancen auf eine rechtssichere Lösung gesehen.

Linktipp: Hessen streitet um verkaufsoffene Sonntage

In Hessen sind jährlich bis zu vier verkaufsoffene Sonntage erlaubt. Derzeit gebe es aber nicht genügend Personal um die Einhaltung des Sonntagsschutzes zu kontrollieren, kritisiert die "Allianz für den freien Sonntag".

Der Leiter des Katholischen Büros NRW, Antonius Hamers, bekundete Zweifel daran, dass die Neuregelung die gewünschte Rechtssicherheit bringe. Zugleich sagte er dem Internetportal "Kirche-und-Leben.de" aus Münster, dass der Kirche an einem "guten Ausgleich zwischen dem Schutz des Sonntags und den Interessen der Beschäftigten, des Einzelhandels, der Verbraucher und der Gesellschaft insgesamt" liege.

Massive Kritik kam von der evangelischen Kirche. "Wir lehnen es ab, dass der Sonntag immer mehr ein Tag des Kaufens und Verkaufens und nicht mehr ein Tag für den Menschen sein soll", erklärte der rheinische Präses Manfred Rekowski. Die westfälische Präses Annette Kurschus hob hervor, dass vor allem Frauen in unteren Lohngruppen sonntags arbeiten müssten.

Festsetzung kann für ganze Stadt oder Ortsteile erfolgen

Das neue Gesetz gibt den Kommunen die Möglichkeit, die Ladenöffnung an jährlich bis zu acht Sonn- und Feiertagen zu gestatten. Dabei kann die Festsetzung für das gesamte Stadtgebiet oder aber für bestimmte Ortsteile erfolgen. Neben Märkten, Festen und Messen können nunmehr weitere Sachgründe für verkaufsoffene Sonntage angeführt werden. Dazu zählen die "Belebung der Innenstädte", der "Erhalt zentraler Versorgungsbereiche" und das "Sichtbarmachen der Innenstädte".

Die Sonntags-Öffnungszeiten gelten jeweils ab 13.00 Uhr für 5 Stunden und an höchstens einem Adventsonntag. Ausgenommen von Sonntagsöffnungen bleiben Weihnachten, Ostern und Pfingsten. Die derzeit mögliche Öffnungszeit am Samstag wird von 22.00 auf 24.00 Uhr verlängert. (KNA)