Apostolische Signatur: Bewohnerin zum Auszug verpflichtet

Vatikan bestätigt Auflösung von Kloster Altomünster

Veröffentlicht am 11.04.2018 um 16:50 Uhr – Lesedauer: 
Justiz

München ‐ Das Kloster Altomünster wurde bereits aufgelöst. Doch die "Novizin" Claudia Schwarz hat sich vor weltlichen und kirchlichen Gerichten dagegen gewehrt. Nun liegt ein Dekret aus dem Vatikan vor.

  • Teilen:

Das Birgittenkloster im oberbayerischen Altomünster bleibt unwiderruflich aufgelöst. Wie das Erzbistum München und Freising am Mittwoch mitteilte, liegt aus dem Vatikan dazu ein letztinstanzliches Urteil vor. Das oberste Gericht der Apostolischen Signatur habe die bereits im Januar 2017 erfolgte Auflösung endgültig bestätigt.

Laut Mitteilung des Erzbistums hält das in Lateinisch verfasste Dekret ausdrücklich fest, "dass es im Kloster Altomünster zum Zeitpunkt der Auflösung keine Kandidatinnen, Postulantinnen oder Novizinnen gab". Damit bestätige sich erneut, dass "eine noch im Kloster wohnende vermeintliche Ordensanwärterin zu keinem Zeitpunkt als solche zu betrachten war und zum Auszug verpflichtet ist".

Die letzte Bewohnerin, die 39-jährige Juristin Claudia Schwarz, hatte sich vor kirchlichen und weltlichen Gerichten in mehreren Prozessen gegen ihren Auszug gewehrt. Dabei machte sie geltend, eine Ordensanwärterin zu sein. Dieser Status wurde ihr vom Erzbistum, das die stark renovierungsbedürftige Anlage zu Jahresbeginn 2017 übernommen hatte, in Abrede gestellt. Noch im Februar hatte das Verwaltungsgericht München entschieden, dass Schwarz vorerst im Kloster wohnen bleiben kann - bis über das weitere Schicksal der Frau und des Klosters entschieden ist.

Verstärkt auf ein neues Nutzungskonzeptkonzentrieren

Ein Sprecher des Erzbistums erklärte auf Anfrage, man gehe davon aus, dass sich die Frau "an die getroffene Vereinbarung hält, dass sie auszieht, wenn die Auflösung des Klosters letztinstanzlich bestätigt wurde". Dies sei "spätestens jetzt" der Fall. Das Erzbistum München und Freising könne sich nun, so die Mitteilung, "verstärkt auf ein Nutzungskonzept für das ehemalige Kloster und damit verbundene Flächen konzentrieren und die Zukunft Altomünsters als einen kirchlichen Ort entwickeln".

Ende Februar 2017 hatte mit Apollonia Buchinger die letzte "echte" Birgittenschwester das im 15. Jahrhundert gegründete Kloster verlassen. Zuvor war sie 25 Jahre lang war Priorin des Kloster und hatte sich bis zu letzt gegen den Auszug gewehrt. Altomünster war die letzte deutsche Niederlassung des alten Zweigs der Birgitten. (bod/KNA)