Papst: Eucharistie-Brief "keine ökumenische Bremse"
Aus Sicht von Papst Franziskus ist der Brief der Glaubenskongregation an die deutschen Bischöfe "keine ökumenische Bremse". Die geplante und durch den Brief gestoppte Handreichung zum Kommunionempfang für nichtkatholische Ehepartner sei sogar restriktiver gewesen, als es das Kirchenrecht vorsehe, sagte der Papst am Donnerstag auf dem Rückflug von seinem Besuch beim Weltkirchenrat in Genf. Keinesfalls hätten die Bischöfe die Kommunion für alle öffnen wollen.
Der entscheidende Punkt sei die Zuständigkeit des einzelnen Ortsbischofs, betonte Franziskus weiter. Dieser könne laut Kirchenrecht eine ausnahmsweise Zulassung nichtkatholischer Ehepartner zur Kommunion für sein Bistum auf seine Weise regeln. Wenn aber eine Bischofskonferenz dies regeln wolle - und darauf sei es bei den Deutschen hinausgelaufen, sei dies vom Kirchenrecht so nicht vorgesehen. "Wenn eine Bischofskonferenz etwas approbiert", so Franziskus, "wird es sofort universal. Und das ist die Schwierigkeit in der Diskussion, nicht so sehr der Inhalt." Die deutschen Bischöfe hätten sich über ein Jahr mit dem Thema intensiv befasst und das auch "gut gemacht".
Es habe zwei oder drei Begegnungen für klärende Gespräche gegeben. Dann habe mit seinem Einverständnis Erzbischof Luis Ladaria als Leiter der Glaubenskongregation einen Brief geschrieben, so der Papst, weil der Entwurf noch nicht ganz reif gewesen sei und einige Punkte noch zu klären seien. Dazu habe es habe ein weiteres Gespräch gegeben.
Die deutschen Bischöfe diskutieren seit Monaten über den Kommunionempfang für nichtkatholische Ehepartner. Sie hatten im Februar mit Drei-Viertel-Mehrheit eine bisher unveröffentlichte Handreichung beschlossen, die den Kommunionempfang evangelischer Ehepartner erlaubt. Ende März schalteten dann sieben Diözesanbischöfe unter Führung des Kölner Kardinals Rainer Maria Woelki den Vatikan ein und baten in einem Brief um eine Klärung. Papst Franziskus wies eine Entscheidung zunächst an die deutschen Bischöfe zurück, stoppte die Handreichung wenige Wochen später dann aber doch.
"Ich glaube, es wird ein Dokument zur Orientierung geben, damit jeder Bischof in seinem Bistum das regeln kann, was das Kirchenrecht schon jetzt erlaubt", so der Papst weiter. Leider habe es da in den richtigen Momenten nicht die richtigen Informationen gegeben.
Der Papst über seinen Beusch in der lutherischen Gemeinde
Im Übrigen habe er dies auch gemeint, als er bei seinem Besuch in der lutherischen Gemeinde Roms 2015 bei einer entsprechenden Frage auf den Geist des Kirchenrechts verwiesen hatte. Damals hatte Franziskus auf die Frage eines konfessionsverschiedenen Ehepaares nach einem gemeinsamen Gang zur Kommunion gesagt: "Ich werde nie wagen, Erlaubnis zu geben, dies zu tun, denn es ist nicht meine Kompetenz. Eine Taufe, ein Herr, ein Glaube. Sprecht mit dem Herrn und geht voran. Ich wage nicht mehr zu sagen."
Am Montag und Dienstag werden die deutschen Bischöfe bei ihrem turnusmäßigen Treffen zum sogenannten Ständigen Rat in Berlin erneut über das Thema und das weitere Vorgehen beraten. (bod/KNA)
22.06.2018, 8.39 Uhr: um Hintergründe ergänzt