Vertuschung: Erzbischof zu zwölf Monaten Haft verurteilt
Der australische Erzbischof Philip Wilson ist wegen der Vertuschung von Missbrauchsfällen zu einer Haftstrafe von zwölf Monaten verurteilt worden. Der 67-Jährige, bei dem Alzheimer in einem frühen Stadium diagnostiziert wurde, soll die Strafe als Hausarrest verbüßen. Nach sechs Monaten kann die Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt werden. Der Angeklagte habe keine Reue gezeigt, sagte Richter Robert Stone am Dienstag zur Begründung des Urteils. Die gesetzliche Höchststrafe für die Vertuschung von sexuellem Missbrauch beträgt zwei Jahre Gefängnis.
Am 14. August will das Gericht entscheiden, wo Wilson den Hausarrest verbringen muss. Geprüft werde, so Medienberichte, ob das Haus der Schwester des Erzbischofs dafür in Frage komme. Sollte das Gericht zu dem Schluss kommen, dass kein angemessener Ort für die Arreststrafe zur Verfügung steht, könnte Wilson doch noch ins Gefängnis kommen. Dies gilt jedoch als unwahrscheinlich.
Die Bischofskonferenz drückte in einer Presseerklärung ihre Hoffnung aus, dass das Urteil gegen den Erzbischof von Adelaide "denjenigen, die von dem verstorbene Priester James Fletcher missbraucht wurden, ein gewisses Maß an Frieden und Heilung bringt". Es ist das erste Mal überhaupt, dass ein Bischof von einem staatlichen Gericht für die Vertuschung von sexuellem Missbrauch verurteilt wurde.
Noch kein Rücktritt von Erzbischof Wilson
Missbrauchsopfer Peter Creigh hatte vor dem Urteil australischen Medien erklärt, er wolle Erzbischof Wilson im Gefängnis sehen. Creigh war in den 1970er Jahren als Messdiener in der Diözese Newcastle mehrfach von Fletcher missbraucht worden. Der Teenager bat den damals jungen Priester Wilson vergeblich um Hilfe. Stattdessen soll Wilson ihn angewiesen haben, als Sühne für seine "Lügen" zehn Ave Maria zu beten. Eine Gefängnisstrafe, so Creigh, wäre ein deutliches Signal an Kirchenführer, dass die Vertuschung von sexuellem Missbrauch nicht länger toleriert werde.
Das Gericht in Newcastle hatte Wilson bereits im Mai wegen Vertuschung schuldig gesprochen. Wilsons Verteidiger Ian Temby hatte vor dem Schuldspruch in seinem Plädoyer das Gericht gebeten, mit Blick auf die angeschlagene Gesundheit und den "guten Charakter" seines Mandanten von einer Gefängnisstrafe abzusehen. Besonders hob Temby Wilsons Verdienste als "Wegbereiter" kirchlicher Maßnahmen gegen Missbrauch hervor und forderte eine Bewährungsstrafe.
Wilson lässt sein Amt als Erzbischof von Adelaide sei Ende Mai ruhen. Zu einem Rücktritt war er damals nicht bereit. Er stellte diesen jedoch zu einem späteren Zeitpunkt in Aussicht, wenn er "notwendig" werde oder ihm "angemessen" erscheine. Papst Franziskus hatte daraufhin Anfang Juni einen Apostolischen Administrator eingesetzt, der "für Stabilität für die Menschen der Erzdiözese in dieser schwierigen Zeit" sorgen sollte. Die Einsetzung erfolgte "sede plena" - also ebenfalls ohne den Rücktritt oder eine Amtsenthebung des bisherigen Erzbischofs. (bod/KNA)