Kommunion: Bistum Speyer setzt Orientierungshilfe um
Das Bistum Speyer setzt das von der Deutschen Bischofskonferenz veröffentlichte Papier zum Kommunionempfang in konfessionsverschiedenen Ehen in Kraft. Demnach können mit Katholiken verheiratete evangelische Christen in Einzelfällen auch im katholischen Gottesdienst die Kommunion empfangen. Ein entsprechendes Schreiben richtete Bischof Karl-Heinz Wiesemann an alle Mitarbeiter in der Seelsorge, wie das Bistum am Montag mitteilte. Wiesemann fühle sich verpflichtet, "mutig voranzuschreiten".
Der Bischof bittet darum, das Papier "als verbindliche Orientierung für die seelsorgerliche Begleitung konfessionsverbindender Ehepaare" zu beachten. In Deutschland seien mehr als 40 Prozent der kirchlichen Trauungen konfessionsverschieden. Notwendig für den Kommunionempfang sei eine persönliche Gewissensentscheidung, die "Menschen nach reiflicher Überlegung im Gespräch mit ihrem Pfarrer oder einer anderen mit der Seelsorge beauftragten Person treffen sollen".
Orientierungshilfe statt verbindliches Dokument
Die deutschen Bischöfe hatten in ihrem im Februar mit Dreiviertelmehrheit verabschiedeten Papier betont, nichtkatholische Ehepartner könnten im Einzelfall und unter bestimmten Voraussetzungen die Kommunion empfangen. Nach intensivem Ringen, auch mit Rom, verständigten sie sich darauf, den Text als "Orientierungshilfe" und nicht als verbindliches Dokument zu veröffentlichen. Damit entscheidet jeder Bischof selbst über den konkreten Umgang mit dem Thema in seiner Diözese.
Knapp ein Drittel der Ortsbischöfe hatte in den vergangenen Tagen erklärt, die Orientierungshilfe umsetzen zu wollen: der (Erz-)Bistümer Paderborn, München und Freising, Würzburg, Erfurt, Essen, Hamburg und Magdeburg. Sie gehörten alle zu den Unterstützern des Dokuments. Die Diözesen Osnabrück und Münster kündigten an, sich erst im Herbst zu positionieren. Von den sieben Bischöfen, die sich zur Klärung strittiger Fragen an Rom gewandt hatten, hat bislang nur der Bamberger Erzbischof Ludwig Schick Bedingungen genannt, nach denen evangelische Ehepartner die Kommunion in Einzelfällen empfangen können. (luk/KNA)