Priester wehren sich gegen Angriffe auf Beichtgeheimnis
Der australische Klerikerverband ACCC lehnt die gesetzliche Pflicht zum Bruch des Beichtgeheimnisses ab. Damit stellen sich erneut Vertreter der Kirche gegen die Gesetzesänderung in mehreren Bundesstaaten. In der in der vergangenen Woche veröffentlichten Stellungnahme betont der Vorsitzende der "Australian Confraternity of Catholic Clergy", Scot Anthony Armstrong, dass das Beichtgeheimnis auf göttlichem Recht fuße und daher auch von der Kirche selbst nicht aufgehoben werden könne. Kein Priester sei gebunden, "irgendein menschliches Gesetz zu befolgen, das die absolute Vertraulichkeit der Beichte untergraben" würde. Das "Siegel des Sakraments" sei nicht aufgrund einer "Kultur der Geheimniskrämerei" geschützt, sondern "in der persönlichen Gewissensbeziehung zu Gott" begründet.
Mehreren australischen Bundesstaaten haben Gesetze erlassen, die ausnahmslos alle zur Anzeige verpflichten, die von sexuellem Missbrauch erfahren – auch, wenn die Kenntnis im Rahmen einer Beichte oder anderer Seelsorgegespräche erlangt wurden. Diese Gesetze seien ungeeignet, die beabsichtigten Ziele in einem Gerichtsverfahren zu erreichen, so die ACCC. Der Beichtende müsse nicht persönlich identifiziert werden für die Spendung des Sakraments, außerdem erfordert die Beichte nicht, auf bestimmte Details der Sünden einzugehen, daher sei die Verwertbarkeit der Aussagen von Beichtvätern vor Gericht ohnehin zweifelhaft.
Zehntausende Missbrauchsfälle und Vertuschung
Armstrong betont in der Stellungnahme, dass für den Klerikerverband sowohl der Schutz gefährdeter Personen vor sexualisierter Gewalt wie die Verfolgung von Straftätern ein hohes Gut sei. "Diese Gesetze erreichen aber nichts davon. Stattdessen schaffen sie in Australien einen Präzedenzfall für die Verletzung der Religionsfreiheit, indem der Staat in den Bereich des Heiligen eingreift."
In Australiens katholischer Kirche wurden in den vergangenen Jahren zehntausende Missbrauchsfälle bekannt, die teils von höchster Stelle gedeckt wurden. Die neuen Gesetze gehen auf den Bericht der staatlichen Missbrauchskommission zurück. Darin heißt es, dass die Kommission von Fällen gehört habe, "in denen Täter, die den sexuellen Missbrauch von Kindern gebeichtet haben, Vergebung suchten und es dann wieder getan haben." Das Kirchenrecht sieht für den Bruch des Beichtgeheimnisses für Priester automatisch die Exkommunikation vor. Mehrere australische Bischöfe haben sich bereits mit deutlichen Worten gegen die Gesetze gewandt.
In der "Australian Confraternity of Catholic Clergy" sind gut 600 Priester und Diakone organisiert. Insgesamt gibt es in Australien über 3000 Kleriker, davon 160 ständige Diakone. (fxn)