Kommunion: Bischof Fürst setzt Orientierungshilfe um
Das Bistum Rottenburg-Stuttgart setzt das von der Deutschen Bischofskonferenz veröffentlichte Papier zum Kommunionempfang in konfessionsverbindenden Ehen in Kraft. Demnach können mit Katholiken verheiratete evangelische Christen in Einzelfällen auch im katholischen Gottesdienst die Kommunion empfangen. Ein entsprechendes Schreiben richtete Bischof Gebhard Fürst an alle Mitarbeiter in der Seelsorge, wie das Bistum am Donnerstag mitteilte. "Ich möchte, dass die Orientierungshilfe in unserer Diözese zukünftig beachtet wird", so Fürst in den vier Seiten langen Papier. Eine Arbeitsgruppe werde in den kommenden Fragen noch offene Detailfragen zur praktischen Umsetzung klären.
Die neuen Regeln seien von "hoher theologischer Qualität" und könnten die Situation der konfessionsverbindenden Ehepaare "entscheidend verbessern", schreibt der Bischof. Zugleich stünden sie im Einklang mit dem "gültigen Rechtsrahmen unserer Kirche". Fürst bedauert, dass "wir Bischöfe keine einheitliche, für alle Orientierung gebende Praxis gefunden haben, die in allen deutschen Diözesen Gültigkeit besitzt".
45 Prozent der Eheschließungen im Bistum
"Konfessionsverbindende Ehen liegen mir seit langem sehr am Herzen", betonte der Bischof. Laut Statistik für das Jahr 2016 machten diese in seiner Diözese 45 Prozent der Eheschließungen aus. Trotz ihres beträchtlichen Anteils würden diese Ehepaare vielerorts in den Kirchengemeinden nur unzureichend wahrgenommen. Fürst erinnerte an einen ökumenischen Gottesdienst im März 2017 in der Simultankirche in Biberach: Bei diesem Anlass im Rahmen des Reformationsjahres hätten Landesbischof Frank Otfried July und er sich verpflichtet, diese Situation zu ändern.
Die deutschen katholischen Bischöfe hatten in ihrem im Februar mit Dreiviertelmehrheit verabschiedeten Papier betont, evangelische Ehepartner könnten im Einzelfall und unter bestimmten Voraussetzungen die Kommunion empfangen. Nach intensivem Ringen, auch mit dem Vatikan, verständigten sie sich darauf, den Text als "Orientierungshilfe" und nicht als verbindliches Dokument ("Handreichung") zu veröffentlichen. Damit entscheidet jeder Bischof selbst über den konkreten Umgang mit dem Thema in seiner Diözese. Knapp ein Drittel der Ortsbischöfe hatte in den vergangenen Tagen erklärt, die Orientierungshilfe umzusetzen. (luk/KNA)