Evangelische Kirche plant keine eigene Studie zu Missbrauch
Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) plant derzeit keine vergleichbare Studie zu sexuellem Missbrauch wie die katholische Kirche. "Entsprechend der Struktur der evangelischen Kirche waren die Aufarbeitungsprozesse lokal und regional verortet", sagte der EKD-Ratsvorsitzende Heinrich Bedford-Strohm am Donnerstag der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) in Rom. Er verwies unter anderem auf den Abschlussbericht der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland von 2014 zum Missbrauchsskandal in Ahrensburg.
Im Übrigen müsse "jede Institution, auch Sportvereine und andere nicht-religiöse Vereinigungen, in ihrer eigenen Organisation die größtmöglichen Anstrengungen unternehmen, um Kinder, Jugendliche und andere Schutzbedürftige vor sexueller Gewalt zu schützen". Da sei "auch die evangelische Kirche gefragt, ihre Bemühungen weiter voranzutreiben", so der bayerische Landesbischof.
Beauftragtenrat auf EKD-Ebene wird konstituiert
Zwar habe nicht jede Landeskirche einen Beauftragten für Missbrauch, in jeder Kirche gebe es aber Ansprechpersonen. Zudem habe die Kirchenkonferenz der EKD gerade "einen Katalog von Maßnahmen beschlossen, der jetzt in alle Landeskirchen transportiert wird".
Unter anderem werde man den Wunsch des Betroffenenrats in Berlin berücksichtigen, dass es auch außerhalb der Kirche Ansprechpartner geben soll. Außerdem sei man dabei, einen Beauftragtenrat auf EKD-Ebene zu konstituieren, so Bedford-Strohm weiter. Auch in den Gemeinden müsse "noch mehr geschehen, da sind wir noch nicht am Ende".
Empfehlungen für Landeskirchen geplant
Derzeit nehme er keine negativen Auswirkungen des Missbrauchsskandals in der katholischen Kirche auf die evangelische wahr. Man teile aber mit der katholischen "das Entsetzen darüber, dass in einer Institution, die sich auf Jesus Christus beruft, der die personifizierte Liebe Gottes ist", so etwas passiert.
Laut dem Beschluss der Kirchenkonferenz, der der KNA vorliegt, sollen zudem die Zahl der von den Unabhängigen Kommissionen der Landeskirchen bearbeiteten Fälle erlittenen Leids, die Höhe der finanziellen Leistungen und die Anzahl der Disziplinarverfahren im Zusammenhang mit Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung erhoben "und anlassgemäß öffentlich kommuniziert" werden. Geplant seien außerdem Empfehlungen für die Landeskirchen zu "systematischen Organisationsuntersuchungen in den kirchlichen Untergliederungen zur Minimierung des Risikos sexualisierter Gewalt". (KNA)