Caritas und "In Via": Opfer von Menschenhandel sind vor allem Frauen
Der Deutsche Caritasverband und "In Via", der Katholische Verband für Mädchen- und Frauensozialarbeit, haben ein Programm zur Bekämpfung von Menschenhandel veröffentlicht. Opfer des Menschenhandels seien vor allem Frauen, deren Schutzlosigkeit im Heimatland und Verletzlichkeit im Migrationsprozess ausgenutzt werde, teilten die Verbände am Mittwoch mit. Gemeinsam fordern sie zum Europäischen Tag gegen Menschenhandel am Donnerstag verlässlichen Schutz und nachhaltige Hilfsmaßnahmen.
Als eine der wichtigsten Maßnahmen sehen Caritas und "In Via" ein prinzipielles Aufenthaltsrecht von sechs Monaten an, damit sich Opfer von Menschenhandel frei für oder gegen eine Aussage entscheiden können. "Die Aussagebereitschaft der Opfer gegen die Täter sollte nicht länger zur Bedingung für ihr Aufenthaltsrecht gemacht werden", so Caritas-Vorstandsmitglied Eva Maria Welskop-Deffaa. Denn teilweise würden Opfer in Deutschland durch massive Drohungen dazu gebracht, nicht auszusagen. Daraufhin erlösche ihr Aufenthaltsrecht und sie müssten in ihre Heimat zurückkehren. Dort würden sie oft weiter bedroht.
Einrichtungen zum Schutz der Opfer ausbauen
Erforderlich sei außerdem der Ausbau der sicheren Unterbringung und Beratung der Opfer. "Einrichtungen zum Schutz und zur Versorgung der Betroffenen müssen deutschlandweit sicher finanziert und zeitnah ausgebaut werden", sagte die "In Via"-Vorsitzende Irne Stetter-Karp. Weil kaum aussagekräftige Daten zum Menschenhandel vorlägen, solle eine nationale Berichterstatterstelle zur Sammlung und Bündelung von Informationen eingerichtet werden. Letztlich müsse der Menschenhandel durch einen verbesserten Informationsaustausch und eine grenzüberschreitende Strafverfolgung innerhalb der Europäischen Union bekämpft werden.
Unter den Straftatbestand des Menschenhandels fällt das Ausnutzen von Menschen durch eine Zwangslage oder Hilflosigkeit, weil sich diese in einem fremden Land aufhalten. Dazu gehören das Anwerben, Befördern und Beherbergen von Menschen, wenn diese der Ausbeutung dienen. 2016 wurde der Tatbestand neu definiert. Er umfasst seither neben dem Menschenhandel zum Zweck der sexuellen und der Arbeitsausbeutung auch Menschenhandel zum Zweck der Bettelei, zur Begehung einer Straftat oder zur Organentnahme. (cst)