KDFB: Mehr Frauen in die Kirchenverwaltungen wählen
Der Katholische Deutsche Frauenbund (KDFB) fordert die Gläubigen auf, mehr Frauen in die Kirchenverwaltungen zu wählen. "Frauen müssen in den Kirchenverwaltungen ebenso stark vertreten sein wie in den Pfarrgemeinderäten", appellierte Emilia Müller, Vorsitzende des Landesverbandes Bayern, am Mittwoch in München. In den Verwaltungen werde über die Finanzen und das Budget der Gemeindearbeit vor Ort entschieden. Eine paritätische Besetzung ermögliche, dabei die Bedürfnisse aller Gläubigen in den Blick zu nehmen. Die Wahlen für die Kirchenverwaltung finden in allen bayerischen Diözesen am kommenden Sonntag statt.
"Wenn Frauen und Männer den gleichen Anteil an diesen Gremien haben, wird das tiefgreifende Veränderungen nach sich ziehen", so Müller weiter. Gerade vor dem Hintergrund der großen Herausforderungen, die Mitgliederschwund und immer größere Pfarrverbünde bedeuteten, sei die Verantwortung für das Leben in den Gemeinden geschwisterlich von Männern und Frauen zu tragen.
Zuständig für Vermögen, Gebäude und Personal
Mit seiner Forderung steht der Frauenbund in einer Reihe mit der Deutschen Bischofskonferenz, die sich bereits 2013 zum Ziel gesetzt hat, Frauen stärker bei der Wahrnehmung kirchlicher Verantwortung zu fördern. Wer am Sonntag also eine Frau wählte, käme dem Wunsch der Bischöfe nach, sagte Landesverbands-Vorsitzende Müller.
Der KDFB Landesverband Bayern wurde 1911 gegründet. Ihm gehören in den bayerischen Diözesen rund 165.000 Mitglieder an. Bundesweit engagieren sich 180.000 Mitglieder für eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in Politik, Gesellschaft und Kirche.
Zusammen mit dem Pfarrer und dem Pfarrgemeinderat lenkt die Kirchenverwaltung die Geschicke der Pfarrei. Je nach Bistum wird die Kirchenverwaltung auch Pfarrverwaltungsrat, Kirchenvorstand oder Kirchenausschuss genannt. Während sich der Pfarrgemeinderat vornehmlich um Seelsorge und Gemeindebelange kümmert, ist die Kirchenverwaltung für das Vermögen, die Gebäude und das Personal zuständig. Außerdem ist sie als wichtigstes Gremium der Pfarrei deren rechtliche Vertreterin. Die Pfarrgemeindemitglieder wählen die Mitglieder der Verwaltung für sechs Jahre. (cst)