Evangelische Kirche steigt in Ablasshandel ein!
Nach mehr als 500 Jahren können Protestanten nun Ablässe erwerben. Die evangelische Kirchengemeinde Alt-Saarbrücken verkauft Ablassbriefe für 50 Euro zum Erhalt der Ludwigskirche. Trotz des stolzen Preises gewinnt der Käufer damit keine Reduktion der zeitlichen Sündenstrafen im Fegefeuer, an das Protestanten aber ohnehin nicht glauben. Stattdessen gewährt die Gemeinde ein Jahr lang "dem Erwerber oder der Erwerberin dieses Briefes einen vollständigen Ablass vom Eintrittspreis" für ein Konzert in der Ludwigskirche.
Die Ablehnung des Ablasshandels und später auch der Lehre vom Fegefeuer war ein wesentlicher Inhalt der Kritik der Reformation an der römischen Kirche. Auch heute noch gewährt die Kirche unter bestimmten Bedingungen Ablässe, mit denen, so das Kirchenrecht im can. 992 CIC, der "Nachlass zeitlicher Strafe vor Gott für Sünden, deren Schuld schon getilgt ist", gewonnen werden kann. Ablässe können sowohl für sich selbst verwendet als auch für Verstorbene eingesetzt werden. Der Ablasshandel ist in der Kirche allerdings seit 1562 verboten. 1570 belegte Papst Pius V. in der Konstitution "Quam plenum" den Verkauf von Ablässen mit der Strafe der Exkommunikation. (fxn)
