Finanzprobleme bei Caritas-Pensionskasse
Der Pensionskasse der Caritas und deren Schwesterunternehmen, die Kölner Pensionskasse, sind in finanzielle Schieflage geraten. Die Kassen, die Betriebsrenten für bundesweit rund 55.000 Mitarbeiter von Caritas und anderen katholischen Einrichtungen organisieren, erfüllen nach Einschätzung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) derzeit bei der Kapitaldeckung nicht die gesetzlich vorgegebenen Anforderungen. Auch ein vorgelegter Sanierungsplan sei unzureichend, erklärte die BaFin. Bis auf weiteres wurde den Unternehmen die Aufnahme neuer Versicherter und der Abschluss neuer Versicherungsverträge untersagt.
Ein Sprecher der Pensionskasse mit Sitz in Köln sagte am Mittwoch auf Anfrage, zum Jahresabschluss 2017 sei ein "bilanzieller Fehlbetrag" entstanden, der nicht durch Eigenkapital gedeckt sei. Die Liquidität der Kasse sei aber keineswegs gefährdet. Derzeit arbeite das Unternehmen daran, die BaFin-Auflagen zu erfüllen, um wieder neue Kunden aufnehmen zu können. Eine Lösung solle im Januar oder Februar vorgelegt werden. Es gehe um Anpassungen des "Beitrags- und Leistungsgefüges". Zur genauen Höhe und den Hintergründen des Fehlbetrags gab der Sprecher keine Auskunft. Der bisherige Vorstandsvorsitzende der beiden Kassen, Christof Heinrich, verließ zum 1. Dezember das Unternehmen.
Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
Laut dem jüngsten veröffentlichten Geschäftsbericht von 2016 haben die beiden Pensionskassen rund 55.000 Versicherte; darunter sind etwa 13.000 Personen, die Renten beziehen. Das Gesamtkapital der beiden Unternehmen liegt den Angaben zufolge bei etwa 900 Millionen Euro.
Die Pensionskasse der Caritas geht auf das Jahr 1952 zurück. Damals gründeten verschiedene Diözesancaritasverbände ein Unternehmen, um betriebliche Zusatzrenten zu organisieren. Die Kasse arbeitet vollständig kapitalgedeckt und nicht mit einem Umlagesystem wie etwa die gesetzliche Rentenversicherung. Die Rechtsform der Pensionskasse ist ein sogenannter "Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit". Damit sind alle Beitragszahler gemeinsam Träger der Kasse, und nicht etwa kirchliche Einrichtungen oder Caritasverbände. (KNA)