John Henry Newmans zweites Wunder offiziell anerkannt
Papst Franziskus hat ein zweites Wunders des seligen John Henry Newman offiziell anerkannt. Damit steht der Heiligsprechung des englischen Kardinals nichts mehr im Weg. Am Mittwoch veröffentlichte der Heilige Stuhl eine Liste mit Dekreten der Heiligsprechungskongregation. Bereits im November gab es erste Medienberichte, dass die unerklärliche Heilung einer schwangeren Frau als Wunder auf die Fürsprache des Seligen anerkannt worden sei.
Newman wurde 2010 von Papst Benedikt XVI. seliggesprochen. Sein Gedenktag ist der 9. Oktober. Für die Seligsprechung wurde eine Heilung eines Diakons von einem Wirbelsäulenleiden als Wunder anerkannt. Wann die offizielle Heiligsprechung erfolgt, ist noch nicht bekannt. Beobachter rechnen damit, dass der Termin noch in diesem Jahr sein wird.
John Henry Newman war ein anglikanischer Priester und Theologe, der 1845 im Alter von 44 Jahren zum Katholizismus konvertierte. 1847 wurde er zum katholischen Priester geweiht und 1879 von Papst Leo XIII. zum Kardinal kreiert, obwohl er kein Bischof war. Newman gilt als bedeutender Akademiker und Literat und zählt zu den Wegbereitern eines vor dem Wissenshorizont der Moderne verantworteten Katholizismus. Seine Schriften beeinflussten auch die Mitglieder der Weißen Rose in ihrem Widerstand gegen das nationalsozialistische Regime.
Weitere Gläubige auf dem Weg zur Ehre der Altäre
Neben der Anerkennung des Newmans Fürsprache zugesprochenen Wunders wurden noch weitere Dekrete der Heiligsprechungskongregation veröffentlicht. Die selige Ordensgründerin Maria Teresa Chiramel Mankidiyan steht wie Newman nach einem zweiten Wunder vor der Heiligsprechung, außerdem wurden das Martyrium eines in Ecuador ermordeten Jesuiten und der "heroische Tugendgrad" von fünf weiteren Priestern und Ordensleuten anerkannt. Einer von ihnen ist der 1975 verstorbene Erzbischof von Esztergom und Primas von Ungarn, Kardinal József Mindszenty.
Das Heiligsprechungsverfahren in der Kirche kennt grundsätzlich drei Schritte. Zunächst wird verstorbenen Gläubigen der Titel "ehrwürdiger Diener Gottes" zuerkannt. Dafür ist ein Verfahren notwendig, das einen Märtyrertod oder einen "heroischen Tugendgrad" bestätigt, das heißt ein vorbildliches Leben in den christlichen Tugenden. Für eine Seligsprechung ist in der Regel ein Wunder auf die Fürsprache des Verstorbenen nötig. Bei Märtyrern kann dieses Wunder entfallen. Für die Heiligsprechung ist ein weiteres Wunder erforderlich. Die Voraussetzungen werden jeweils in einem festgelegten Prozess überprüft, bevor der Papst die entsprechenden Dekrete erlässt. Vor der eigentlichen Heiligsprechung beruft der Papst ein Konsistorium ein, bei dem in der Regel auch das Datum der Kanonisation bekannt gegeben wird.
Während Heilige in der ganzen Kirche verehrt werden können, ist die Erlaubnis zur Verehrung bei Seligen lokal beschränkt, etwa auf die Heimatdiözese oder den Orden des Seligen. Selig- und Heiligsprechungen stellen fest, dass Verstorbene bereits bei Gott sind. Daher brauchen für sie keine Fürbittgebete gesprochen werden. Stattdessen beten Gläubige mit ihnen für andere und um die Fürsprache vor Gott. (fxn)