Bischof Hanke weiht neue Äbtissin von Sankt Walburg
Bischof Gregor Maria Hanke hat am Wochenende Schwester Hildegard Dubnick (57) zur neuen Äbtissin des Benediktinerklosters Sankt Walburg in Eichstätt geweiht. Der Konvent hatte die Ordensfrau aus der Abtei zur heiligen Walburg in Virginia Dale/Colorado (USA) bereits am 4. Januar gewählt. Sie wurde damit Nachfolgerin von Franziska Kloos (77), die nach 34 Jahren ihr Amt aus Altersgründen niedergelegt hatte.
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Beim Gottesdienst in der Eichstätter Abteikirche Sankt Walburg sagte Hanke, die Wahl möge die neue Oberin motivieren, den geistlichen Leitungsdienst vertrauensvoll aufzunehmen. Entsprechend den Ordensregeln des heiligen Benedikt vertrete der Abt oder die Äbtissin Christi Stelle, setze sich aber nicht an seine Stelle und dürfe ihn auch nicht ersetzen wollen. "Vertreten heißt: handeln wie er", sagte Hanke, der selbst auch dem Benediktinerorden angehört und vor seiner Ernennung zum Bischof Abt der Abtei Plankstetten war.
Kein geistlicher Superstar
Die Äbtissin habe aufmerksam zu machen, wo Gott und wie Gott mitten im Kloster am Werk sei. Benedikt sehe den Abt oder die Äbtissin nicht als geistlichen Superstar, entscheidend sei vielmehr, Christus ansichtig zu machen in der Gemeinschaft. Hanke sprach zudem das feierliche Segensgebet über Mutter Hildegard Dubnick. Anschließend überreichte er ihr die benediktinische Ordensregel sowie Ring und Stab.
Dubnick lebte zuletzt in der "Abbey of Saint Walburga" in Virginia Dale/USA. Sie stammt aus Oak Park, einem Vorort von Chicago im US-Bundesstaat Illinois. 1987 trat sie in das Kloster Sankt Walburg in Boulder ein und legte drei Jahre später ihre Profess ab. Der Konvent in Boulder zog 1996 nach Virigina Dale um.
Die Eichstätter Sankt-Walburg-Abtei ist eigenen Angaben nach gleich doppelt bemerkenswert: Erstens hütet sie das Grab der heiligen Walburga, der Eichstätter Bistumspatronin (vermutlich 710-779). Zweitens leben an dem Ort seit seiner Gründung im Jahre 1035 ununterbrochen Benediktinerinnen; klösterliches Leben existiert dort gar schon seit Ende des 9. Jahrhunderts.
Die Abts- oder Äbtissinnenweihe ist eine Segnung zur Einführung eines neuen Klostervorstehers und stellt kein Sakrament dar. In der feierlichen Liturgie werden der neugewählten Äbtissin vom Ortsbischof Ordensregel, Ring und Stab übergeben, dem Abt zusätzlich die Mitra. Ursprünglich ein schlichter Ritus entwickelte sich die Abtsbenediktion im Laufe des Mittelalters zu einer feierlichen Liturgie, die stark der Bischofsweihe ähnelte. Die Liturgiereform im Anschluss an das Zweite Vatikanische Konzil vereinfachte den Ablauf der Abtsweihe und bemühte sich, Angleichungen an das Weihesakrament zu vermeiden. (tmg/KNA)