Bistum Rottenburg-Stuttgart hat jetzt einen dritten Weihbischof
Gerhard Schneider (50), früherer Banker und promovierter Theologe, ist von Papst Franziskus zum Weihbischof der Diözese Rottenburg-Stuttgart ernannt worden. Das gaben der Vatikan und die Diözese am Dienstag bekannt. Seine Weihe ist für Juli geplant. Damit hat die südwestdeutsche Diözese nun drei Weihbischöfe: Neben Schneider sind das Thomas Maria Renz (61) und Matthäus Karrer (50).
Schneider sagte, er schaue mit Freude, Respekt und Demut auf seine neuen Aufgaben. Die Kirche sei derzeit in einer tiefen Krise und müsse viel Vertrauen zurückgewinnen. Er verstehe das Bischofsamt eng verbunden mit den anderen Ämtern und Diensten in der Kirche.
Bischof Gebhard Fürst sagte, er erhoffe sich von Schneider eine Stärkung "des Nachwuchses in den geistlichen Berufen" sowie Impulse für die Feier von Gottesdiensten mit Kunst und Kirchenmusik. In beiden Bereichen war Schneider bereits bislang engagiert.
Nach der Bundesbank die Priesterweihe
Der gebürtige Ulmer arbeitete zunächst für die Deutsche Bundesbank in Frankfurt und Athen, bevor er ab 1995 in Tübingen und Rom Theologie studierte. 2002 wurde er zum Priester geweiht und schloss 2008 seine theologische Promotion in Tübingen ab. Danach engagierte sich Schneider selbst in der Priesterausbildung und leitete ab 2008 das propädeutische Seminar "Ambrosianum" sowie ab 2009 den Bereich Berufungspastoral und seit 2012 das Päpstliche Werk für geistliche Berufe der Diözese. Seit 2017 leitete er auch die Liturgie-Abteilung des Bischöflichen Ordinariats. Auch nach der Bischofsernennung wird Schneider seine bisherigen Aufgaben im Ordinariat weiter führen.
Ein Weihbischof unterstützt den Diözesanbischof bei der Leitung des Bistums. Er übernimmt bestimmte Aufgabenbereiche, etwa für eine Region, für Personengruppen oder besondere Felder der Seelsorge. Ein Weihbischof trägt nach seiner Weihe die bischöflichen Insignien Ring, Hirtenstab, Brustkreuz und Mitra. Er leitet kein eigenes Bistum, doch wird ihm traditionell eine ehemalige, untergegangene Diözese als sogenanntes Titularbistum zugeordnet. Entwickelt hat sich das Amt im 13. und 14. Jahrhundert. Gebräuchlich ist der Begriff Weihbischof nur im deutschen Sprachraum. Andernorts spricht man vom Hilfs- oder Auxiliarbischof. In Deutschland sind Weihbischöfe stimmberechtigte Mitglieder der Bischofskonferenz. (tmg/KNA)