Kampf gegen Missbrauch – Papst verschärft Kirchenrecht drastisch
Papst Franziskus hat die Kirchenrechtsnormen im Kampf gegen den sexuellen Missbrauch durch Geistliche drastisch verschärft. Ein derartiger Schritt war unter anderem von Opferverbänden, Politikern und zahlreichen Bischöfen der Weltkirche gefordert worden. Das am Donnerstag veröffentlichte Gesetz sieht neue Verfahrensweisen für die Strafanzeige vor und führt eine weltweite Anzeigepflicht ein. Erstmals regelt es die Untersuchung gegen Bischöfe, die Ermittlungen vertuscht oder verschleppt haben. Es verpflichtet die kirchlichen Stellen, die staatlichen Strafermittler in ihrer Arbeit zu unterstützen. Zudem müssen alle Diözesen bis spätestens Juni 2020 ein leicht zugängliches Meldesystem für Anzeigen einrichten.
Zu den wichtigsten Neuerungen gehört ein Verfahren, mögliche Unterlassungen von Verantwortlichen aufzuspüren. Für entsprechende Voruntersuchungen gegen Bischöfe erhalten die Metropolitan-Erzbischöfe eine besondere Rolle. In Deutschland sind dies die Erzbischöfe von Köln, München, Hamburg, Berlin, Paderborn, Bamberg und Freiburg. Diese können sich weiterer Fachleute, vor allem auch Nicht-Kleriker, bedienen. Dies war unter anderem von amerikanischen Bischöfe gefordert worden, um ein Durchgreifen auch gegen Bischöfe zu ermöglichen. Um Verfahren zu beschleunigen, muss der Vatikan binnen 30 Tagen über den Stand der Voruntersuchungen informiert werden.
Meldepflicht auch bei volljährigen Seminaristen oder Ordensnovizen
Zudem werden alle Kleriker und Angehörigen von Ordensgemeinschaften auch rechtlich verpflichtet, Informationen über möglichen Missbrauch oder eventuelle Unterlassungen beim Kirchenoberen zu melden. Dies gilt künftig nicht mehr nur im Fall minderjähriger und schutzbefohlener Opfer, sondern auch, wenn Ordensfrauen sowie abhängige volljährige Seminaristen oder Ordensnovizen betroffen sind sowie im Fall von Kinderpornografie.
Unberührt bleiben eine Meldepflicht aufgrund staatlicher Gesetze und bestehende Kooperationen zwischen Kirche und Behörden. Bisher geltende kirchliche Strafen werden nicht verschärft. Das Beichtgeheimnis bleibt von den neuen Normen unberührt, aber das bisher für Missbrauchsverfahren generell geltende "päpstliche Geheimnis" wird in einem zentralen Punkt aufgehoben. In dem neuen Gesetz heißt es dazu: "Wer eine Meldung erstattet, dem kann kein Schweigegebot hinsichtlich des Inhalts auferlegt werden."
Die neuen Normen, die Papst Franziskus erlässt, werden vom Vatikan als weiteres Ergebnis des Anti-Missbrauchgipfels Ende Februar im Vatikan vorgestellt. Das sogenannte Motu Proprio trägt den Titel "Vos estis lux mundi" (Ihr seid das Licht der Welt). Die neuen Normen gelten zunächst für drei Jahre und treten am 1. Juni in Kraft.
In einer Stellungnahme lobte der Missbrauchsbeauftrage der Deutschen Bischofskonferenz, Triers Bischof Stephan Ackermann, das Motu proprio. Es setze "die Reihe der Dokumente fort, mit denen Papst Franziskus als universalkirchlicher Gesetzgeber den Kampf gegen den sexuellen Missbrauch durch kirchliche Amtsträger noch konsequenter und präziser als bisher weiterführen will". Für Deutschland würden die Bischöfe zeitnah prüfen, welche möglichen Auswirkungen das Dokument vor allem auf die nationalen Leitlinien habe. "Diese befinden sich aktuell ohnehin in einer Phase der Überprüfung", so Ackermann. (tmg/KNA)
9.5., 14:15 Uhr: Ergänzt um die Stellungnahme von Bischof Ackermann.
9.5., 17:15 Uhr: Ergänzt um den Hinweis auf das Wortlaut des Motu Proprios.