Kirchenrechtler Schüller: Bald verheiratete Priester in Deutschland
Nach Ansicht des Münsteraner Kirchenrechtlers Thomas Schüller wird es in der katholischen Kirche bald verheiratete Priester geben. Zunächst werde die Amazonas-Synode im Herbst im Vatikan wegen des Mangels an Geistlichen in Lateinamerika "auf jeden Fall" für in Ehe und Familie erfahrene Männer ("viri probati") als Priester votieren, sagte Schüller der Bistumszeitung "Kirche und Leben" (Sonntag). "Das wird die Bischofskonferenzen und die Regionen der Weltkirche, die ebenso vom Priestermangel betroffen sind, ermutigen, einen ähnlich gelagerten Antrag zu stellen - unter großer Wertschätzung für den freiwillig gelebten Zölibat."
Er sei sich ziemlich sicher, dass es auch in Deutschland solche verheirateten Priester geben werde, sagte Schüller. "Die überdeutliche Mehrheit der deutschen Bischöfe hat sich in der Richtung positioniert. Warum sollten sie also nicht einen entsprechenden Antrag in Rom stellen?", fragte der Theologe. "Er würde sicherlich wohlwollend geprüft." Der Kirchenrechtler äußerte sich vor einer Fachtagung in Münster, die sich am Freitag und Samstag mit der "Lehrkompetenz der Bischofskonferenz" befasst. Zu den Referenten gehören der Essener Bischof Franz-Josef Overbeck, der Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Thomas Sternberg, und Generalvikar Klaus Winterkamp aus Münster.
Schüller sprach sich dafür aus, dass die nationalen Bischofskonferenzen die Möglichkeit hätten, in bestimmten Fragen einen eigenen Weg zu gehen. "Es kommt darauf an, im Notwendigen Einheit zu erhalten und zugleich eine Pluralität zu ermöglichen, die dennoch katholisch ist." Das gelte etwa für die Zulassung protestantischer Ehepartner zur Kommunion. Diese Frage sei in Deutschland von ganz anderer Bedeutung als in Italien, wo es kaum Protestanten gebe. Papst Franziskus habe mehrfach betont, die Bischofskonferenz aufzuwerten und ihr stärker Kompetenzen zuzuweisen, sagte der Theologe. "Das steht konträr zu Entwicklungen der Pontifikate von Papst Johannes Paul II. und Benedikt XVI., die alles getan haben, um die Bischofskonferenz kleinzuhalten."
Missbrauch: Papst habe "richtig gutes Gesetz" erlassen
Bei einem Symposium am Mittwoch lobte Schüller zudem die verschärften Kirchenrechtsnormen für den Kampf gegen sexuellen Missbrauch. Das entsprechende Papstschreiben "Vos estis lux mundi" (Ihr seid das Licht der Welt) sei "ein deutlicher Fortschritt und ein richtig gutes Gesetz", sagte der Kirchenrechtler. Er äußerte sich bei einer Tagung in Münster über das Pontifikat von Papst Franziskus, das die Universitäten Münster und Oppeln am Mittwoch und Donnerstag veranstalten.
Franziskus habe mit dem Anfang Mai veröffentlichten Schreiben "für rechtlich erfreuliche Konkretionen" gesorgt und - wie schon mehrfach zuvor - "kraftvoll und energisch seinen Jurisdiktionsprimat ausgeschöpft", so Schüller. So habe er den neuen Straftatbestand "Vertuschung" und eine weltweite Anzeige- beziehungsweise Meldepflicht bei Missbrauchstaten eingeführt.
Für "absolut tabu" erklärte der Kirchenrechtler aber das Beichtgeheimnis. "Dabei muss es auch bleiben, denn sonst verraten wir das Sakrament", so Schüller. Wenn ein Beichtvater feststelle, dass ein Gefahrenpotenzial für Leib und Leben von Kindern bestehe, müsse er den Beichtenden dringend dazu auffordern, sich zu den entsprechenden staatlichen Stellen zu begeben. Ansonsten könne er ihn darum bitten, das Erzählte außerhalb der Beichte zu wiederholen. (tmg/KNA)