Fauxpas der Staatsanwaltschaft im Gerichtssaal

Berufungsverfahren: Gericht vertagt Entscheidung über Kardinal Pell

Veröffentlicht am 06.06.2019 um 11:35 Uhr – Lesedauer: 

Melbourne ‐ Der wegen Missbrauchs verurteilte Kardinal George Pell bleibt vorerst im Gefängnis. Beim Berufungsverfahren wurde keine Entscheidung gefällt. Unterdessen leistete sich die Staatsanwaltschaft mit Blick auf den einzigen Zeugen einen Fauxpas.

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Ein Fauxpas der Staatsanwaltschaft dominierte am zweiten Tag der Beratungen die Schlagzeilen. Staatsanwalt Christopher Boyce nannte am Donnerstag vor einem Gericht in Melbourne versehentlich den Namen des einzigen Belastungszeugen, der aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes hätte geheim bleiben sollen. Wegen der Aussage dieses Zeugen war Pell verurteilt worden.

Staatsanwalt: Zeuge ist kein Lügner, kein Phantast

In seinen Ausführungen betonte der Staatsanwalt, dass er den Zeugen für glaubwürdig halte. "Er war eindeutig kein Lügner, kein Phantast", sagte Boyce. Einen Tag zuvor hatte Pells Anwalt Bret Walker den Mann als "Lügner" bezeichnet.

Pell war - wie schon am Vortag - auch am Donnerstag persönlich im Gerichtssaal. Er weist alle Vorwürfe seit jeher zurück. Der Geistliche war unter Bewachung und in Handschellen vom Gefängnis zum Gerichtsgebäude gebracht worden. Die Verteidigung des Kardinals begründete die Berufung mit der fehlenden Glaubwürdigkeit des Zeugen und bemängelte Verfahrensfehler. Folgen die Berufungsrichter den Ausführungen der Anwälte, könnten sie die Verurteilung Pells aufheben und seine Entlassung aus dem Gefängnis anordnen. Möglich ist auch ein neuer Prozess. Pell ist weltweit der ranghöchste katholische Kleriker, der von einem weltlichen Gericht wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt wurde. (tmg/KNA)