Bistum Basel schafft Berufsbezeichnung "Laientheologe" ab
Das Bistum Basel schafft die Berufsbezeichnungen "Laientheologe/Laientheologin" und "Pastoralassistent/Pastoralassistentin" ab. Zum 1. August werden stattdessen die Begriffe "Theologe/Theologin" sowie "Pfarreiseelsorger" und "Pfarreiseelsorgerin" eingeführt, wie aus einem Schreiben von Generalvikar Markus Thürig an die Seelsorger und Katecheten hervorgeht, aus dem das Portal kath.ch zitiert.
Seit vielen Jahren störe das Element "Laie", das in der Gesellschaft als "Nicht-Fachmann/-frau" verstanden werde, begründete Thürig auf kath.ch-Anfrage die Entscheidung. Dabei habe diese Personengruppe ein abgeschlossenes Theologiestudium.
"Laie" bezieht sich auf Stand, nicht auf fehlende Kompetenz
Laientheologen haben nicht die Weihe zum Diakon oder Priester empfangen. Auch Frauen mit Theologiestudium, die ohnehin von den Weihen ausgeschlossen sind, wurden als Laientheologinnen bezeichnet. Das Element "Laie" habe sich damit auf den Stand bezogen und nicht auf eine fehlende Fachkompetenz, erklärte Thürig.
Seit den 1970er Jahren, als die ersten Theologen in den kirchlichen Dienst traten, sei im Bistum Basel die Berufsbezeichnung "Laientheologe" verwendet worden, so der Generalvikar. Die betreffenden Personen wurden etwa als Pastoralassistent, Spezialseelsorgerin, Stellenleiter, später auch als Gemeindeleiterin eingesetzt. Bei dem Begriff "Pastoralassistent/Pastoralassistentin" störe, dass "jemand beruflich immer Assistent beziehungsweise Assistentin bleibt", so der Generalvikar.
Anders als in der Schweiz meint der Begriff "Pastoralassistent" in Deutschland keinen dauerhaften Beruf in der Pfarreiseelsorge. Vielmehr bezeichnet er eine Person, die sich in der Ausbildung (Berufseinführung) zum Pastoralreferenten befindet. (tmg/KNA)