Umsetzung des angekündigten Sparkurses

Bistum Würzburg reduziert Baumaßnahmen auf das Nötigste

Veröffentlicht am 16.07.2019 um 12:25 Uhr – Lesedauer: 

Würzburg ‐ Größere Baumaßnahmen haben in der Diözese Würzburg ab sofort schlechte Karten: Nur noch dann, wenn Gefahr für Leib und Leben bestehe, werden sie genehmigt. Das Ganze ist Teil des von Bischof Franz Jung angekündigten Sparkurses.

  • Teilen:

In der Diözese Würzburg werden bis 2022 nur noch die notwendigsten Baumaßnahmen an kirchlichen Gebäuden genehmigt. Sie müssen zur Abwehr von Gefahr für Leib und Leben erforderlich sein und dürfen nicht mehr als 15.000 Euro kosten, wie die Bischöfliche Pressestelle am Dienstag mitteilte. Betroffen seien außer der Diözese auch die 1.550 katholischen Kirchenstiftungen. Bei den Gebäuden gehe es vor allem um Pfarrhäuser, Pfarrheime und Kirchen. Das Baumoratorium gilt ab 1. August.

Die Entscheidung soll dem Bistum Einsparungen von rund sechs Millionen Euro bringen. Bereits begonnene Projekte würden fertiggestellt. Für diese und für genehmigte Baumaßnahmen seien bis 2022 schon rund 65,6 Millionen Euro verplant. Im November 2018 hatte Bischof Franz Jung einen Sparkurs angekündigt. Die Trotz leicht steigender Kirchensteuereinnahmen rechtnet die Diözese für 2019 mit einem Minus von rund 15 Millionen Euro. Deshalb wolle man sich mittelfristig von Aufgaben verabschieden, hieß es im Februar. Allen Hauptabteilungen im Ordinariat verordnete Jung "absolute Haushaltsdisziplin".

Abläufe im Bau- und Immobilienbereich neu strukturieren

Während des Moratoriums sollen die kirchlichen Immobilien erfasst und bewertet werden. Danach werde anhand der künftigen pastoralen Strukturen entschieden, welche Gebäude instandgehalten und welche mittelfristig veräußert würden, sagte Generalvikar Thomas Keßler. Außerdem würden im Ordinariat in der Zeit die Abläufe im Bau- und Immobilienbereich neu strukturiert.

Das vom Bischof unterzeichnete Dekret sehe zudem vor, dass Baukostenzuschüsse an kirchliche Rechtsträger wie Kirchenstiftungen oder das Domkapitel künftig 20 Prozent der Brutto-Gesamtkosten betrügen, höchstens jedoch 3.000 Euro. Bei Baumaßnahmen, die aufgrund von behördlichen Auflagen zur Aufrechterhaltung der Betriebserlaubnis oder der Nutzung zwingend erforderlich seien, könne nach einer umfassenden fachlichen Einzelfallprüfung von der Kostenobergrenze von 15.000 Euro abgesehen werden. (tmg/KNA)