Neues Angehörigen-Entlastungsgesetz

Familienbund begrüßt finanzielle Entlastung von Kindern Pflegebedürftiger

Veröffentlicht am 14.08.2019 um 15:52 Uhr – Lesedauer: 

Berlin ‐ Es sei nicht hinnehmbar, dass Kinder für ihre pflegebedürftigen Eltern auch noch bis zum Existenzminimum zur Kasse gebeten werden: Der Familienbund der Katholiken begrüßt daher ausdrücklich das neue "Angehörigen-Entlastungsgesetz".

  • Teilen:

Der Familienbund der Katholiken begrüßt den vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzesentwurf zur finanziellen Entlastung von Familienangehörigen beim Unterhalt für pflegebedürftige Eltern. "Der Staat ist in der Pflicht, die Sorgearbeit von Familien nach Kräften zu unterstützen", sagte der Direktor des Familienbundes Ulrich Hoffmann am Mittwoch in Berlin. Es sei nicht hinnehmbar, dass Kinder für ihre pflegebedürftigen Eltern auch noch bis zum Existenzminimum zur Kasse gebeten werden.

Das Angehörigen-Entlastungsgesetz sieht vor, dass Kinder sich künftig erst dann finanziell an der Pflege ihrer Eltern beteiligen müssen, wenn ihr jährliches Bruttoneinkommen mehr als 100.000 Euro beträgt. Bisher waren Kinder verpflichtet, den Lebensbedarf ihrer pflegebedürftigen Eltern zu sichern, wenn das Geld des zu Pflegenden und die Mittel der Pflegeversicherung nicht ausreichten. Die Einkommensgrenze lag für Familien bei 38.800 Euro, für Alleinstehende bei 21.600 Euro netto pro Jahr. Die Neuregelung soll auch für Angehörige gelten, die derzeit schon Pflegekosten zahlen.

Es sei ein Gebot der Solidarität und Familienfreundlichkeit, dass die Kommunen die künftig anfallenden Pflegekosten für Familienangehörige übernähmen, sagt Hoffmann. Denn die Leistungen von Familien und Kindern sei für den Staat von erheblicher Bedeutung. "Es ist kaum vorstellbar, was der Staat zu zahlen hätte, wenn Pflege- und Erziehungsleistungen durchgehend professionalisiert und staatlich finanziert werden würden", so Hoffmann. Er sieht in dem neuen Angehörigen-Entlastungsgesetz einen wichtigen Schritt, um Familien als zukunftsweisenden Standortfaktor zu betrachten. (hkp)