Bischof Ackermann: Frauenpriestertum ist nicht der richtige Weg
Der Trierer Bischof Stephan Ackermann hat sich gegen die Öffnung des Priesteramts für Frauen ausgesprochen. "Ich halte das nicht für den richtigen Weg", sagte er dem "Trierischen Volksfreund" (Donnerstag). In puncto Weihe für Frauen gelte die verbindliche Entscheidung von Papst Johannes Paul II. Dieser hatte 1994 festgestellt, "dass die Kirche keinerlei Vollmacht hat, Frauen die Priesterweihe zu spenden, und dass sich alle Gläubigen der Kirche endgültig an diese Entscheidung zu halten haben."
Ackermann betonte zugleich, dass Frauen "jenseits der Amtsfrage" gestärkt werden und Leitungsfunktionen in der Kirche übernehmen sollten. "Das müssen wir fördern, und ich mache das, wo ich es kann", sagte der Bischof. In einer hierarchischen Struktur wie der Kirche stoße Beteiligung an Grenzen, so Ackermann. Die Darstellung, dass Frauen in der Kirche angeblich nur "den Altarraum schmücken oder Kaffee kochen dürfen", greife zu kurz. "Es ist doch eine Frechheit, das bestehende vielfältige Engagement von Frauen der Kirche darauf zu reduzieren", sagte der Bischof. Mit Blick auf ein mögliches Diakonat von Frauen verwies er darauf, dass Papst Franziskus eine Theologenkommission damit beauftragt hat, die historischen Vorbilder für ein solches Amt in der frühen Kirche zu überprüfen.
Neuer Weg bei Entschädigung für Missbrauch
Ackermann deutete zudem eine Änderung des kirchlichen Entschädigungssystems für Opfer sexuellen Missbrauchs an. Er gehe davon aus, dass Betroffenen künftig deutlich höhere Summen gezahlt werden könnten, sagte der Missbrauchsbeauftragte der Deutschen Bischofskonferenz dem "Trierischen Volksfreund" (Donnerstag). Er bestätigte, dass Summen von bis zu 300.000 Euro im Gespräch seien.
Nach Beratungen mit Betroffenen, Experten und staatlichen Stellen werde aktuell ein Vorschlag erarbeitet, so der Bischof. "Wofür wir uns am Ende entscheiden, weiß ich momentan auch noch nicht." Über neue Bewilligungswege und veränderte Höchstsätze bei Entschädigungszahlungen könnte die Deutsche Bischofskonferenz bei ihrer Herbstvollversammlung Ende September in Fulda beraten.
Betroffene sexuellen Missbrauchs durch Geistliche erhalten derzeit in der Regel keine Entschädigung, sondern eine Einmalzahlung in Höhe von 5.000 Euro "in Anerkennung des zugefügten Leids". In besonders schweren Fällen zahlen die Bistümer auch heute schon höhere Summen. Sprecher von Opferverbänden haben dieses Vorgehen wiederholt kritisiert. (tmg/KNA)