Erzbistum Köln: Einstweilige Verfügung gegen Ex-Stadtdechanten Hennes
Im Fall des entpflichteten Düsseldorfer Stadtdechanten Ulrich Hennes hat das Landgericht Köln eine einstweilige Verfügung erlassen. Danach darf der Geistliche nicht behaupten, Grund für seine fortdauernde Beurlaubung sei "eine völlig an den Haaren herbeigezogene Mitteilung eines Mannes bezüglich eines angeblichen einmaligen und einvernehmlichen sexuellen Kontakts unter Erwachsenen im Jahr 2001". Wie das Erzbistum Köln am Donnerstagabend weiter mitteilte, ist Hennes auf Antrag der Erzdiözese auch die Aussage untersagt, diese habe ihm eine Zukunft als Priester angeboten, "falls" er "freiwillig unter Anerkennung seiner Schuld auf seine Ämter verzichte".
Unterdessen verteidigte das Erzbistum die Entpflichtung des 57-Jährigen vom Amt des Stadtdechanten und das Amtsenthebungsverfahren als Pfarrer. Zwar liege weder straf- noch kirchenrechtlich eine Straftat vor, sagte Generalvikar Markus Hofmann dem katholischen Kölner Internetportal domradio.de. Hennes habe aber "ein schweres Vergehen" begangen, indem er 2001 in einem Seelsorgegespräch an einem damals 20-Jährigen sexuelle Handlungen vorgenommen habe.
Generalvikar: Es geht nicht um Homosexualität
Laut Hofmann kam es zum sexuellen Kontakt nicht durch eine Bekanntschaft oder einen anderen sozialen Zusammenhang. Vielmehr habe der Priester in dem Gespräch von der sexuellen Neigung des Mannes erfahren. In ähnlicher Weise wäre es ein Vertrauensbruch, wenn ein Psychotherapeut intimste Geheimnisse eines Patienten ausnutzen würde. In dem Fall gehe es nicht um Homosexualität. Wenn sich ein Priester gegenüber einer jungen Frau so verhalten hätte wie Hennes, wäre die Bewertung nicht anders ausgefallen.
Unterdessen bezeichnete der Münsteraner Kirchenrechtler Thomas Schüller im "Kölner Stadt-Anzeiger" (Freitag) die Entscheidung des Kölner Kardinals Rainer Maria Woelki als "kirchenrechtlich vertretbar, aber drakonisch und unverhältnismäßig". Hennes will sich laut seinem Anwalt Peter Schnatenberg dagegen wehren und bestreitet, dass es zu sexuellen Handlungen gekommen sei. Die beiden Männer hätten nur gemeinsam gekocht, sagte Schnatenberg der "Rheinischen Post" (Freitag). Er kündigte an, gegen die Entscheidungen Woelkis vorgehen zu wollen. Düsseldorfs Oberbürgermeister Thomas Geisel (SPD) fordert in einem Brief an Woelki, den Geistlichen vollständig zu rehabilitieren, nachdem die strafrechtlichen Vorwürfe "nachhaltig entkräftigt wurden".
Der Betroffene hat sich laut Generalvikar erst im Frühjahr nach Medienberichten über andere Vorwürfe gegen Hennes gemeldet. Der junge Mann habe seine Aussage "sehr glaubwürdig" untermauert, auch mit einer eidesstattlichen Versicherung. Auch die fünf von ihm benannten Personen, denen er damals zeitnah von dem Vorfall berichtet habe, hätten eidesstattliche Versicherungen abgegeben.
Hofmann: Hennes bleibt Priester
Die Staatsanwaltschaft hatte im Fall des damals 20-Jährigen laut Erzbistum das Vorliegen einer Straftat ausgeschlossen, weil der Mann bereits volljährig gewesen sei und verneint habe, dass die sexuellen Handlungen gegen seinen ausdrücklichen Willen stattfanden. Gleichwohl spricht die Erzdiözese von einer "für ihn verstörenden Begegnung mit dem Priester".
Auch nach der Entscheidung von Kardinal Woelki bleibt Hennes laut Hofmann Priester. Ihm sei am Mittwoch die Chance eröffnet worden, sich öffentlich zu seinem Fehler zu bekennen. Wegen seiner Ablehnung müsse nun das Erzbistum erklären, worum es geht.
Der Erzbischof hatte wegen des Vorwurfs der sexuellen Belästigung Hennes im März beurlaubt und die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Diese stellte im Juni ihre Ermittlungen mangels Tatverdachts ein. Danach startete die Erzdiözese eine kirchenrechtliche Vorprüfung. (tmg/KNA)
20.9., 13:40 Uhr: Ergänzt um weitere Aussagen Schnatenbergs und den Brief des Düsseldorfer OBs.