Bistum Mainz finanziert Missbrauchsentschädigungen ohne Kirchensteuer
Das Bistum Mainz leistet Entschädigungszahlungen an Opfer sexuellen Missbrauchs nicht aus Kirchensteuermitteln. Stattdessen würden Zinserträge der Diözese verwendet und auch noch lebende Täter zur Übernahme von Zahlungen zur Anerkennung zugefügten Leids herangezogen, sagte Bistumssprecher Tobias Blum am Dienstag auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA).
Eigenes Konto für Anerkennungszahlungen
Im Bistum Mainz sei für 56 Anträge auf Anerkennungszahlung für Opfer von sexuellem Missbrauch bislang insgesamt eine Summe von 309.000 Euro bezahlt worden. "Vor 2018 wurden diese Zahlungen aus Kirchensteuermitteln geleistet. Mit der Neuorganisation der Aufarbeitung und Aufklärung im Bistum Mainz im Jahr 2018 wurde ein eigenes Konto für Anerkennungszahlungen eingerichtet, das nicht mehr über Kirchensteuermittel finanziert wird", erläuterte Blum. Seit März 2011 konnten bereits Anträge auf Anerkennungszahlung gestellt werden.
Ähnlich wie das Bistum Mainz verfährt das Bistum Limburg. "Bislang wurden die Zahlungen in Anerkennung von Leid aus Rücklagen eines Sondervermögens, dem sogenannten Bistumsdotationsfond gezahlt und damit nicht aus Mitteln der Kirchensteuer", sagte Bistumssprecher Stephan Schnelle auf Anfrage. "Daran wollen wir möglichst festhalten." Zurzeit wisse man jedoch noch nicht, wie das künftige System von Entschädigungszahlungen aussehen werde. "Der Wille, keine Kirchensteuermittel für solche Zahlungen aufzuwenden, ist im Bistum Limburg gegeben", betonte der Sprecher.
Derzeit diskutieren die katholischen Bischöfe in Deutschland über ein neues Verfahren für Entschädigungszahlungen an Betroffene von sexuellem Missbrauch durch Geistliche. Eine Arbeitsgruppe schlug im September zwei Modelle vor: eine Pauschale von rund 300.000 Euro pro Opfer oder ein abgestuftes Verfahren, bei dem je nach Schwere des Falls zwischen 40.000 und 400.000 Euro gezahlt werden könnte. Unklar ist die Finanzierung. Zuletzt hatten sich die beiden baden-württembergischen Diözesen - das Bistum Rottenburg-Stuttgart und das Erzbistum Freiburg - gegen einen Rückgriff auf Kirchensteuermittel gewandt. "In unserer Diözese wird es keine Anerkennungszahlungen für Opfer von sexuellem Missbrauch aus Kirchensteuermitteln geben. Das Geld hierfür wird aus Vermögenswerten der Diözese, die nicht durch Kirchensteuergelder zustande gekommen sind, bereitgestellt", teilte Rottenburgs Bischof Gebhard Fürst am Montag mit. Weitere Schritte für eine bundesweite Regelung sollen Ende Januar vorgelegt werden.
Der Trierer Bischof Stephan Ackermann hatte im November gesagt, dass er zur Zahlung von Entschädigungsleistungen für Missbrauchsopfer aus der Kirchensteuer keine Alternative sehe, und damit für Diskussionen gesorgt Auch wenn es vielen Gläubigen widerstrebe, mit ihren Beiträgen für Verfehlungen einzelner Geistlicher einzustehen, seien die Kirchenmitglieder als Solidargemeinschaft in der Pflicht, sagte der Missbrauchsbeauftragte der Bischofskonferenz. (tmg/KNA)
3.12., 14 Uhr: Ergänzt um Informationen zu Limburg.