Wechsel in der Bischofskonferenz weiter möglich

Rücktritt abgelehnt: Kardinal Schönborn bleibt vorerst im Amt

Veröffentlicht am 21.01.2020 um 11:39 Uhr – Lesedauer: 

Wien ‐ Eigentlich wollte der Wiener Kardinal Christoph Schönborn mit 75 Jahren in den Ruhestand gehen – doch der Papst hat anscheinend noch etwas anderes mit ihm vor. Ein Amt wird der Erzbischof aber wohl doch ablegen.

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Papst Franziskus hat den Rücktritt des Wiener Kardinals Christoph Schönborn vorerst nicht angenommen: er bleibe "vorläufig und auf unbestimmte Zeit weiter im Amt". Am Dienstag teilte die Erzdiözese Wien die Entscheidung aus dem Vatikan mit. Der Erzbischof bleibt damit vorerst im Amt. Man rechne damit, dass die Annahme des Rücktritts zeitgleich mit der Bekanntgabe eines Nachfolgers erfolgen werde. Auf Twitter dankte Schönborn dem Papst für sein Vertrauen und bat um das Gebet der Gläubigen.

Der Kardinal erreicht am 22. Januar das Alter von 75 Jahren, in dem Bischöfe gehalten sind, dem Papst ihren Rücktritt anzubieten. Schönborn habe dies bereits im Oktober getan und nach eigener Aussage auch dem Papst versichert, dass er das Amt tatsächlich niederlegen wolle. Der Wiener Erzbischof war in den letzten Monaten durch einen Lungeninfarkt und eine anschließende Kur gesundheitlich geschwächt.

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Schönborn denkt laut der Erklärung seines Bistums darüber nach, den Vorsitz der österreichischen Bischofskonferenz bei der kommenden Frühjahrsvollversammlung abzulegen, um eine Neuwahl zu ermöglichen und eine eventuelle Vakanz zu verhindern. Damit bestätigt das Bistum entsprechende Medienberichte vom Wochenende. Mit der Annahme eines Rücktritts als Diözesanbischof würde der Vorsitz automatisch erlöschen. Der Kardinal steht dem Gremium seit 1998 vor, zuletzt wurde er 2016 für eine sechsjährige Amtsperiode im Amt bestätigt.

Als Nachfolger im Amt des Bischofskonferenzvorsitzenden wird der Salzburger Erzbischof Franz Lackner gehandelt, der bisherige stellvertretende Vorsitzende. Sein Bistum bestätigte entsprechende Medienberichte nicht.

Über die Nachfolge Schönborns als Wiener Erzbischof entscheidet der Papst. Eine Mitbestimmung diözesaner Gremien, wie sie in einigen deutschen Diözesen durch Konkordate festgelegt ist, gibt es nicht. Die österreichische Bundesregierug wird über die Personalie informiert und kann gegebenenfalls Widerspruch einlegen. (fxn)