Burger: Bistümer werden unser Entschädigungsmodell nicht übernehmen
Der Freiburger Erzbischof Stephan Burger rechnet nicht damit, dass andere Bistümer sein Vorgehen zur Entschädigung von Missbrauchsopfern übernehmen werden. Das aus vier Säulen bestehende "Freiburger Modell" sei kein Thema innerhalb der Bischofskonferenz gewesen, sagte er am Wochenende der Badischen Zeitung. Die südwestdeutsche Diözese ist die erste, die eine monatliche Zahlung an bedürftige Missbrauchsbetroffene einführt. "Es war mir wichtig, dass wir rasch handeln, schließlich leben einige Betroffene existenziell am Minimum", zitiert die Zeitung den Erzbischof.
Das endgültige "Freiburger Modell" ist noch nicht veröffentlicht, soll aber rückwirkend zum 1. Januar 2020 in Kraft gesetzt werden. Gemäß einem Entwurf einer "Kirchlichen Anerkennungs- und Unterstützungsordnung" aus dem Juli 2019 sind die vier vorgesehenen Säulen die Zahlung "einer Leistung in Anerkennung des Leids", laufenden Unterstützungszahlungen "im Fall der Bedürftigkeit als Folge des erlittenen Leids", Übernahme von Therapiekosten und der Einrichtung einer "Diözesanen Stelle für Begleitung und Begegnung".
Der monatliche Höchstsatz für Unterstützungszahlungen beträgt dem Entwurf zufolge 800 Euro. Um eine Retraumatisierung der Betroffenen zu vermeiden, genügt für die Beantragung der Unterstützungszahlungen eine "plausible Tatsachenschilderung", aus der hervorgeht, dass die Tat mit "hinreichender Wahrscheinlichkeit" begangen worden ist. Außerdem muss die Bedürftigkeit dargelegt werden.
Neue Entscheidung der Bischofskonferenz steht noch aus
Bisher wurden laut Badischer Zeitung mehr als 180 Anträge auf Anerkennungszahlungen gestellt. Die ausgezahlten Beträge liegen zwischen 5.000 und 30.000 Euro und orientieren sich in der Höhe am Rahmen des deutschen Opferentschädigungsgesetz sowie vergleichbaren Zahlungen in Österreich und der Schweiz. Auf Ebene der Bischofskonferenz wurden Zahlungen von bis zu 400.000 Euro von Betroffenenvertretern in die Diskussion eingebracht. Derartige Summen seien laut Burger jedoch nicht leistbar.
Die Deutsche Bischofskonferenz hatte 2011 einen Beschluss zu "Leistungen in Anerkennung des Leids, das Opfern sexuellen Missbrauchs zugefügt wurde" getroffen. Darin wurde neben der Übernahme von Therapiekosten eine "materielle Leistung" in Höhe von rund 5.000 Euro festgelegt, die die zuständige kirchliche Körperschaft dann übernimmt, wenn der Täter nicht belangt werden kann. Auf ihrer Vollversammlung im Herbst 2019 beriet die Bischofskonferenz den Entwurf einer Arbeitsgruppe, die die Leistungen überprüfen und weiterentwickeln sollte. Ein neuer Beschluss der Bischofskonferenz zur Höhe der Anerkennungszahlungen wurde nicht getroffen. (fxn)