Ehemaliger Glaubenspräfekt spricht von "suizidartigem Prozess"

Kardinal Müller vergleicht Synodalen Weg mit Ermächtigungsgesetz

Veröffentlicht am 04.02.2020 um 17:17 Uhr – Lesedauer: 

Toronto/Rom ‐ Am Wochenende ist die erste Versammlung des Synodalen Wegs zu Ende gegangen. Der deutsche Kardinal Gerhard Ludwig Müller hat die Entscheidungsfindung des Reformprozesses nun mit dem Ermächtigungsgesetz aus dem Jahr 1933 verglichen.

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Der deutsche Kardinal Gerhard Ludwig Müller hat die Entscheidungsfindung beim Reformdialog Synodaler Weg in Deutschland mit dem Ermächtigungsgesetz des Deutschen Reichstags von 1933 verglichen. "In einem suizidartigen Prozess hat die Mehrheit entschieden, dass ihre Entscheidungen gültig sind, auch wenn sie der katholischen Lehre widersprechen", sagte der frühere Präfekt der römischen Glaubenskongregation dem kanadischen Portal LifeSiteNews (Dienstag).

Müller ergänzte wörtlich: "So war es, als die Weimarer Verfassung durch das Ermächtigungsgesetz aufgehoben wurde. Eine selbsternannte Versammlung, die weder von Gott noch von dem Volk autorisiert ist, das sie vertreten soll, hebt die Verfassung der Kirche göttlichen Rechts auf, die auf dem Wort Gottes in Schrift und Überlieferung beruht."

Müller: Sakramental erteilte Vollmacht der Bischöfe außer Kraft gesetzt

Kardinal Müller kritisierte auch, dass die Synodalversammlung Laien ermöglichen würde, mehr stimmberechtigte Mitglieder (52 Prozent) zu haben als Bischöfe (knapp 30 Prozent) und andere Geistliche zusammen. Dadurch würde die sakramental erteilte Vollmacht der eigenen Bischöfe außer Kraft gesetzt. Müller bestätigte der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) die zitierten Passagen des Portals.

Unter dem Begriff "Ermächtigungsgesetz" wird in diesem Zusammenhang das "Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich" vom 24. März 1933 verstanden. Damit hatte der gewählte Reichstag der Regierung Adolf Hitlers eine pauschale Befugnis erteilt, ohne Zustimmung von Reichstag und Reichsrat sowie ohne Gegenzeichnung des Reichspräsidenten Gesetze zu erlassen. Letztlich wurde damit einer Zerstörung des Weimarer Verfassungsgefüges der Weg geebnet. (KNA)