Jesuiten: Abkehr von Religion stärker als Fluchtgrund anerkennen
Der Jesuiten-Flüchtlingsdienst (JRS) ruft die deutsche Justiz dazu auf, die Abkehr von einer Religion (Apostasie) bei Flüchtlingen stärker als eigenständigen Fluchtgrund anzuerkennen. Selbst wenn sich ein Flüchtling nicht oder nicht glaubwürdig zu einer neuen Religion hingewendet habe, könne schon die Apostasie Verfolgung im Herkunftsland auslösen, schreibt der stellvertretende JRS-Direktor Stefan Keßler in einem am Freitag veröffentlichten Infobrief des in Berlin ansässigen Flüchtlingsdienstes.
Als Beispiel führt Keßler in seinem Beitrag den Iran an. Dort drohe bereits Verfolgung wegen der Abwendung vom Islam selbst – egal, ob damit ein Übertritt zu einem anderen Glauben oder die Abkehr von jedweder Religion verbunden sei. "Schon für diese Abkehr sieht das iranische Strafrecht die Todesstrafe vor, denn der Abfall vom Islam gilt als todeswürdiges Verbrechen gegen Gott und die islamische Gemeinschaft", so Keßler. Die Rechtsprechung in Deutschland nehme eine entsprechende Differenzierung bislang aber kaum vor. "Hier ist eine Änderung dringend erforderlich, um Menschen nicht schlimmster Verfolgung im Falle der Rückkehr auszusetzen", schreibt der stellvertretende JRS-Direktor.
Weiter fordert Keßler das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und die Gerichte dazu auf, die Konversion von Flüchtlingen ernst zu nehmen und vor einer Asylentscheidung zumindest den zuständigen Pfarrer als Zeugen zu hören. "Die Kirchen nehmen für sich in Anspruch, vor jeder Taufe erst die Ernsthaftigkeit des Begehrens nach Aufnahme in die Christengemeinschaft ausführlich geprüft zu haben", schreibt Keßler. Dennoch sei die Vorlage einer kirchlichen Taufurkunde für das BAMF und die Gerichte nicht ausreichend, sondern man behalte sich vor, die Gründe für den Glaubenswechsel selbst noch einmal eingehend zu prüfen. "Dies macht die Asylentscheidung stark von der 'religiösen Musikalität' der diese Entscheidung treffenden Person abhängig", warnt Keßler. Es sei ein hohes Maß an Sensibilität und Empathie erforderlich, um dem Einzelfall gerecht zu werden. (stz)