Deutsche Firma darf Kräuterlikör auch in Schweiz mit Kreuz-Symbol vermarkten

Urteil: Jägermeisterlogo verletzt religiöse Gefühle von Christen nicht

Veröffentlicht am 17.02.2020 um 16:12 Uhr – Lesedauer: 

Sankt Gallen ‐ Die Kommerzialisierung einer Marke mit dem zentralen Symbol des Christentums könnte religiöse Empfindungen der christlichen Käufer verletzen, lautete die Befürchtung. Dem widersprach jetzt das Schweizer Bundesverwaltungsgericht.

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Die deutsche Firma Jägermeister darf ihren Kräuterlikör auch in der Schweiz mit ihrem Hirsch-Logo vermarkten. Die "religiösen Gefühle durchschnittlicher Christen" würden durch die Verwendung des Paarhufers mit Kreuz im Geweih nicht verletzt, entschied das Schweizer Bundesverwaltungsgericht (Montag).

Verwendung sittenwidrig?

Der deutsche Hersteller Mast-Jägermeister hatte die Marke bei der internationalen Organisation für geistiges Eigentum bereits für Waren- und Dienstleistungen aller Art registrieren lassen. Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) wollte die Marke aber nur für Bekleidung und alkoholische Getränke eintragen. Zur Begründung hieß es, die Kommerzialisierung einer Marke mit dem zentralen Symbol des Christentums, dem Kreuz, könnte religiöse Empfindungen der christlichen Käufer verletzen. Die Verwendung sei sittenwidrig.

Das Schweizer Bundesverwaltungsgericht sah das anders: Der durchschnittliche Angehörige einer christlichen Glaubensgemeinschaft sehe im Logo kaum den Hubertus-Hirsch, der auf eine Sage zurückgehe. Diese besagt, dass der Bischof Hubertus von Lüttich (um 655-727) auf der Jagd von einem Hirsch mit einem strahlenden Kruzifix zwischen den Geweihsprossen bekehrt worden sei.

Durch die Verwendung des Logos durch die Firma seit 1935 hat die Abbildung laut dem Bundesverwaltungsgericht einen Bedeutungswandel mitgemacht. Der "intensive Gebrauch" habe "den religiösen Charakter des strittigen Zeichens somit überschrieben", so das Gericht. (KNA)