So wird der neue DBK-Sekretär gewählt
Sein Name war lange Zeit eine Konstante in der Kirche in Deutschland: Pater Hans Langendörfer SJ. So unscheinbar sein Titel ist, so groß war doch sein Einfluss: Als Sekretär der Deutschen Bischofskonferenz war er der Vertreter des jeweiligen Vorsitzenden, der die Geschäfte in der Bonner Zentrale, dem Sekretariat, führte – und saß damit an einer der wichtigsten Schaltstellen im katholischen Deutschland.
Die Wahlen zum Vorsitzenden werden im Vorfeld in den Medien breit diskutiert – dass auch der Sekretär regelmäßig gewählt wird, ist vielen dagegen wohl nicht bekannt. So diskret wie die Amtsführung geht in der Regel auch die Wahl und Bestätigung über die Bühne, erst recht, wenn ein Kandidat als so selbstverständlich gesetzt galt wie Langendörfer in den letzten Jahren.
Nun steht erstmals seit 1996 ein Wechsel an – Langendörfer kündigte an, nicht mehr zu kandidieren. Er ist erst der vierte Amtsinhaber seit Gründung der Deutschen Bischofskonferenz 1966. Noch ist zumindest nach außen völlig unklar, wer der Neue wird – oder die Neue: Bisher waren alle Sekretäre Priester. Wenn im Sekretariat in Bonn heute von "dem Pater" gesprochen wird, war allen klar, dass nur der Chef gemeint sein kann.
Bisher nur Priester – doch auch Laien sind wählbar
Über die möglichen Kandidaten schweigen sich die relevanten rechtlichen Dokumente weitgehend aus. Das allgemeine Kirchenrecht bestimmt, dass ein Generalsekretär zu bestellen ist (can. 452 § 1 CIC/1983). Das Statut der Deutschen Bischofskonferenz legt fest, dass der Sekretär von der Vollversammlung zu wählen ist (Artikel 8 Statut). Ansonsten treffen die Rechtstexte keine Vorauswahl: nicht zum Alter, nicht zum Stand, nicht zur Nationalität und nicht einmal zur Konfession. Zwar verwenden die Regelungen die männliche Form, dies allerdings durchweg – inklusive Formulierungen sind bei kirchlichen Gesetzgebern nicht üblich. Frauen sind mitgemeint, sofern nichts anderes aus der Sache (wenn es etwa um Kleriker geht) oder explizit festgestellt wird. Auch das Geschlecht ist bei diesem Amt daher keine Wählbarkeitsvoraussetzung. Präzedenzfälle für Laien als Bischofskonferenz-Sekretärinnen gibt es: In der Nordischen Bischofskonferenz, die die sieben Bistümer der skandinavischen Länder umfasst, ist Schwester Anna Mirijam Kaschner CPS seit 2009 Generalsekretärin.
Ebenfalls nicht explizit geregelt ist, wer eigentlich Personen zur Wahl vorschlagen darf; weder das Statut noch die Geschäftsordnung der DBK enthalten dazu Festlegungen. Damit unterscheidet sich der Sekretär der Bischofskonferenz, der einer der wichtigsten Vertrauten des Vorsitzenden ist und auf seine Weisungen hin tätig ist, von vergleichbaren Ämtern in weltlichen und kirchlichen Vereinigungen. Der Generalsekretär des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK) ebenso wie die Generalsekretäre vieler Parteien werden auf Vorschlag des Präsidenten oder Vorsitzenden gewählt. Ein besonderes Vorschlagsrecht des DBK-Vorsitzenden gibt es laut Statut jedoch nicht – auch wenn angenommen werden darf, dass es nicht ohne größere Verstimmungen möglich wäre, einen Sekretär ohne das Vertrauen des Vorsitzenden zu wählen. Nach der Wahl sieht das Statut vor, dass der Vorsitzende den Sekretär ernennt (Artikel 32) – ob dies eine bloße Formsache ist oder doch ein Vetorecht darstellt, ist nicht geregelt.
Wahl geheim und mit großer Mehrheit
Die Wahl selbst findet in der Vollversammlung statt, in der alle amtierenden Bischöfe, auch die Weihbischöfe und eventuelle Diözesanadministratoren, Sitz und Stimme haben (Artikel 2). In Artikel 8 wird diese Wahl zu den "wichtigeren Entscheidungen, die die Konferenz selbst betreffen" gezählt. In den ersten beiden Wahlgängen bedarf es der Zweidrittelmehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder, in einem eventuellen dritten Wahlgang genügt die Mehrheit der Mitglieder (Artikel 13 Absatz 4). Wie bei weiteren wichtigen Führungsämtern muss die Wahl geheim erfolgen (Artikel 12). Gemäß der Geschäftsordnung (§ 17 Absatz 3) erfolgt die Wahl immer auf die Amtsdauer des Vorsitzenden, also sechs Jahre.
Bisherige Sekretäre der deutschen Bischofskonferenz
Vor Hans Langendörfer gab es drei DBK-Sekretäre: die Prälaten Wilhelm Schätzler (1983–1996), Josef Homeyer (1972–1983) und Karl Forster (1966–1971). Zuvor bestand in Deutschland die Fuldaer Bischofskonferenz, die mit einem neuen Statut aufgrund der Vorgaben des Zweiten Vatikanischen Konzils umbenannt wurde.Einmal im Amt, hat der Sekretär vielfältige Aufgaben: Die Leitung des Sekretariats in Bonn und die Unterstützung des Vorsitzenden sind die wichtigsten dabei. Das Statut regelt auch noch einige Detailaufgaben (Artikel 37 und 38), etwa die Verantwortlichkeit für die Vorbereitungen der Vollversammlung und des Ständigen Rates, dass er Protokoll führt und das Archiv der DBK leitet.
Die Öffentlichkeit hatte wenig Vorlauf, über den neuen Sekretär nachzudenken: Schon in der kommenden Woche wird gewählt. Doch der Pater wäre nicht "der Pater", wenn er nicht auch dafür einen Plan hätte. Gleich bei der Ankündigung des Rückzugs zog er seinen Plan B aus der Tasche, wenn der Stabwechsel nicht sofort möglich sein sollte: Er sei "gerne bereit, den Wechsel im Vorsitz der Bischofskonferenz und die Einarbeitung der künftigen Leitung des Sekretariats bis zum Jahresende mit voller Kraft zu unterstützen", bot Langendörfer im Interview an.