Ein mögliches Ergebnis am Ende des Synodalen Weges

Bätzing: Sondererlaubnis für Frauendiakonat nicht ausgeschlossen

Veröffentlicht am 08.03.2020 um 14:38 Uhr – Lesedauer: 

Köln ‐ Bisher nur Männern vorbehalten: Der Dienst als Diakon. Doch der neue DBK-Vorsitzende Bischof Georg Bätzing sieht eine Möglichkeit, wie die Kirche in Deutschland das ändern könnte – wenn eine Voraussetzung erfüllt ist.

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Der neue Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Limburgs Bischof Georg Bätzing, hält eine Sondererlaubnis für den Frauendiakonat für nicht ausgeschlossen. Ein sogenannter Indult könnte als ein Beschluss am Ende des Reformdialogs Synodaler Weg innerhalb der katholischen Kirche stehen, sagte Bätzing am Sonntag WDR5. Ein möglicher entsprechender Beschluss könnte dann nach Rom "transportiert" werden. Für einen solchen Schritt brauche es ein "kraftvolles Auftreten" - auch dadurch, dass Bischöfe und Laien ihr Ansinnen gemeinsam formulierten.

Bätzing hatte nach seiner Wahl in dieser Woche gesagt, er sehe die Gleichberechtigung von Frauen in der katholischen Kirche als wichtigste Herausforderung seiner bevorstehenden Amtszeit. "Die Thematik Frau in der Kirche ist die dringendste Zukunftsfrage, die wir haben", sagte der Bischof am Mittwoch im ARD-Morgenmagazin. Hier habe die Kirche Nachholbedarf. Katholische Frauen warteten ungeduldig auf Fortschritte.

Bisher steht die Weihe zum Diakon nur Männern offen. Dabei können die Weihe auch verheiratete Männer empfangen, die dann als sogenannte Ständige Diakone Aufgaben in Gottesdienst und Seelsorge übernehmen. Die Diakonenweihe ist eine Vorstufe auf dem Weg zum Priesteramt.

Bätzing verteidigt DBK-Regelung zu Zahlungen an Missbrauchsopfer

Im gleichen Interview verteidigte Bätzing die neuen Regelungen zu Zahlungen von Schmerzensgeld für Opfer sexuellen Missbrauchs durch katholische Geistliche. Er denke, dass die Kirche mit diesem System vielen Opfern gerecht werden könne. Zugleich wisse er aber auch, dass es Menschen gebe, die damit nicht zufrieden seien. Bätzing sprach von einer "bewussten Entscheidung" der Bischofskonferenz, zu der auch Fachleute geraten hätten.

Missbrauchsopfer können künftig mit deutlich höheren Zahlungen als bisher rechnen. Die Bischofskonferenz fasste einen Grundsatzbeschluss jüngst in Mainz auf ihrer Vollversammlung. Laut Modell orientiert sich die Kirche an der zivilrechtlichen Schmerzensgeld-Tabelle und entsprechenden Gerichtsurteilen. Dies bedeutet derzeit Summen zwischen 5.000 und 50.000 Euro pro Fall. Dabei will die Kirche stets die Summen "am oberen Ende des Ermessensspielraums" zahlen.

Eine unabhängige Kommission aus Juristen, Psychologen und Medizinern soll die Schwere jedes Falls einschätzen. Das Geld wird von den betroffenen Bistümern und Ordensgemeinschaften gemäß ihren Fallzahlen und ihrer Finanzkraft auf ein zentrales Konto eingezahlt, von wo aus auch die Auszahlung erfolgt. Jedes Bistum kann selbst entscheiden, ob es auf Kirchensteuermittel oder auf andere Quellen zurückgreift.

Mit dem neuen Verfahren reagiert die Kirche auf Kritik. Seit 2011 hatte es in der Regel einen Pauschalbetrag von 5.000 Euro "in Anerkennung des erlittenen Leids" gegeben. Zum neuen Modell hatte sich der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, grundsätzlich positiv geäußert. Die Opfer-Initiative "Eckiger Tisch" reagierte entsetzt: Die Schmerzensgelder, die gerichtlich durchgesetzt werden könnten, seien oft "erbärmlich gering".

Bätzing sagte WDR5, dass das nun gefundene System "erweiterbar" sei und sich verändern könne. Zudem seien "Sondersituationen" denkbar, in denen auch andere Summen durch das unabhängige Gremium festgelegt und ausgezahlt werden könnten.

Was ihn selbst betreffe, sagte Bätzing, dass er sich als Generalvikar und später als Bischof in zahlreiche Prozesse der Aufarbeitung mit Einzelpersonen hineinbegeben habe. "Ich kann nicht 100 Prozent ausschließen, dass ich keine Fehler gemacht habe." Er habe sich darum bemüht, den Menschen gerecht zu werden. (cst/KNA)