Schwere Notlage durch Corona-Epidemie

Bischöfe erlauben Absolution ohne Einzelbeichte

Veröffentlicht am 19.03.2020 um 12:39 Uhr – Lesedauer: 

Budapest ‐ Die Beichte wird zum Infektionsrisiko: Damit die Corona-Krise nicht den Verzicht auf das Sakrament bedeuten muss, haben die Bischöfe in Ungarn in einem Dekret zu einem besonderen kirchenrechtlichen Mittel gegriffen.

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Die Ungarische Bischofskonferenz (MKPK) hat im Zuge der Corona-Epidemie eine schwere Notlage ausgerufen, in der das Sakrament der Versöhnung in Form einer Generalabsolution ohne Einzelbeichte zulässig ist. In einem auf Dienstag datierten Dekret der MKPK reagieren die Bischöfe auf die Verhängung des Ausnahmezustands in Ungarn.

"Aufgrund der außerordentlichen Situation darf ab sofort und bis auf Widerruf die Absolution in allgemeiner Weise erteilt werden", heißt es in dem Erlass. Gemäß Kirchenrecht (can. 961–963 CIC) kann bei Bestehen einer "schweren Notlage" die Absolution ohne vorangegangenes persönliches Sündenbekenntnis erteilt werden. Dies ist nur zulässig, wenn "nicht genügend Beichtväter vorhanden sind, um die Bekenntnisse der einzelnen innerhalb einer angemessenen Zeit ordnungsgemäß zu hören". Um die Generalabsolution gültig zu empfangen, muss der Gläubige "seine schweren Sünden, die er gegenwärtig nicht auf diese Weise bekennen kann, zu gebotener Zeit einzeln […] beichten". Nähere Ausführungen, wie die Absolution unter diesen Bedingungen angesichts einer Aussetzung der öffentlichen Gottesdienste erteilt werden kann, trifft das Dekret der ungarischen Bischöfe nicht. Gegenüber katholisch.de erläuterte ein Sprecher der Ungarischen Bischofskonferenz, dass die Generalabsolution zum Beispiel in einem der letzten öffentlich gefeierten Gottesdienste erteilt werden könne. Eine Spendung über Medien, etwa in einem Fernsehgottesdienst, sei nicht möglich. Weiterhin bestehe auch die Möglichkeit der Einzelbeichte, wenn die hygienischen Vorgaben eingehalten werde. Nach wie vor sei die Nachfrage hoch, so die Bischofskonferenz weiter.

Generalabsolution in Deutschland nicht zulässig

Neben der Möglichkeit zur Generalabsolution wurde eine Aussetzung der öffentlichen Feier von Gottesdiensten ab dem kommenden Sonntag verfügt. Ausgenommen davon sind nur Beerdigungen, die in einfacher und knapper Form stattfinden sollen. Die Gläubigen werden aufgerufen, im Gebet verbunden zu bleiben und die staatlichen Infektionsschutzvorgaben bei allem kirchlichen Handeln zu beachten. "Diese Epidemie zeigt unsere Verletzlichkeit und dass wir uns selbst und andere schützen müssen", heißt es in dem Schreiben. "Stärken wir unser Vertrauen auf Gott und ineinander durch unser Gebet und Beispiel."

Auch andere Bischöfe haben im Zuge der Corona-Krise zum Instrument der Generalabsolution gegriffen. Laut der italienischen Zeitung Avvenire (Donnerstag) hat der Bischof von Arezzo-Cortona-Sansepolcro (Toskana), Riccardo Fontana, vor dem Krankenhaus der Bischofsstadt den Patienten die Generalabsolution gespendet. Die Lossprechung wurde über das Videosystem der Klinik in die Krankenzimmer übertragen. Der Bischof des schottischen Motherwell, Joseph Toal, erteilte seinen Priestern die Vollmacht, die Generalabsolution zu spenden und regte an, sie am Josephstag zu spenden, dem letzten Tag vor dem Aussetzen öffentlicher Gottesdienste in seiner Diözese, berichtet "The Tablet".

Eine Generalabsolution ohne vorhergehendes Sündenbekenntnis ist ohne das Vorliegen von Todesgefahr erst seit 1972 auch für "schwere Notlagen" möglich. 2002 stellt Papst Johannes Paul II. im Motu proprio “Misericordia Dei” ("Durch die Barmherzigkeit Gottes") klar, dass diese Bestimmung nicht so locker ausgelegt werden dürfe, dass die Generalabsolution in Bußgottesdiensten de facto die Einzelbeichte verdrängt. Bereits 1992 hatte die Deutsche Bischofskonferenz in einer Partikularnorm festgelegt, dass in Deutschland die Generalabsolution ohne vorheriges Sündenbekenntnis nur bei drohender Todesgefahr erteilt werden darf. Bisher sind in Deutschland keine Bestrebungen bekannt, davon abzuweichen. (fxn)

Ergänzung, 19. März 2020, 20.20 Uhr: Generalabsolution in Italien und Schottland.

Ergänzung, 20. März 2020, 12 Uhr: weitere Informationen der ungarischen Bischofskonferenz ergänzt.