Mindestens 550 Millionen Euro

"Wir sind Kirche": Bischöfe sollen Geld für Arme geben

Veröffentlicht am 19.04.2020 um 16:47 Uhr – Lesedauer: 

München ‐ Auch finanzielle Solidarität sollten die Bischöfe für Menschen, die in Armut leben, zeigen, fordert die reformorientierte Initiative "Wir sind Kirche". Dabei richtet sie sich an einem bestimmten Millionen-Betrag.

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Die Initiative "Wir sind Kirche" ruft die katholischen Bischöfe in Deutschland dazu auf, "deutlich spürbare Zeichen auch der finanziellen Solidarität" für Menschen am Rande der Gesellschaft zu setzen. Letztere ließen sich in der Corona-Krise nicht nur mit Worten und geistlichen Handlungen erreichen, teilte "Wir sind Kirche" am Sonntag in München mit. Daher sollten Finanzmittel mindestens in Höhe der jährlichen Staatsleistungen an die Kirchen – etwa 550 Millionen Euro – für Einrichtungen im sozial-karitativen Bereich aufgewandt werden, die nicht durch den Schutzschirm des Staates abgedeckt seien und sich für besonders bedürftige Menschen einsetzten.

Das Geld könne etwa in Obdachlosen- und Behinderteneinrichtungen, Tafeln, Frauenhäuser, Beratungsstellen, Prostituiertenhilfen oder auch in Anerkennungsboni für Pfleger in kirchlichen Altenheimen gesteckt werden, ergänzte "Wir sind Kirche". Die jährlichen Staatsleistungen an die Kirchen würden von allen Steuerzahlern aufgebracht und sollten allen Bedürftigen zugutekommen, hieß es. "Damit dienten sie dem in dieser Zeit so oft beschworenen Gemeinwohl." Mit einem solchen "Schritt an die Ränder" könne die Kirche deutlich machen, dass die Reden von Solidarität, Mitmenschlichkeit und Nächstenliebe keine leeren Worte seien.

Die Staatsleistungen für die meisten katholischen Bistümer und evangelischen Landeskirchen umfassen etwa die staatliche Übernahme von Gehältern für Bischöfe und andere hohe Geistliche. Sie haben historische Wurzeln. So erhielten 1803 deutsche Reichsfürsten für Gebietsverluste auf der linken Rheinseite Kirchengüter auf der rechten Seite als Entschädigung. Die Fürsten verpflichteten sich im Gegenzug, den Kirchen regelmäßige Dotationen zu gewähren. Das Grundgesetz fordert deren Ablösung. Die Kirchen stehen dem grundsätzlich aufgeschlossen gegenüber. (KNA)