Weitergabe auch in Corona-Zeit nicht in "ungeeigneten Behältnissen"

Bistum verbietet Eucharistie "zum Mitnehmen"

Veröffentlicht am 22.04.2020 um 11:46 Uhr – Lesedauer: 4 MINUTEN

Chur ‐ Ohne öffentliche Messen keine Eucharistie: Eine Gemeinde hatte als Ausweg konsekrierte Hostien in Pappschachteln zum Mitnehmen angeboten – und damit große Diskussionen ausgelöst. Solchen Praktiken schob das Bistum Chur jetzt aber einen Riegel vor.

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Das Bistum Chur hat verboten, die Eucharistie "zum Mitnehmen" anzubieten oder anderweitig außerhalb einer regulären Spendung anzubieten. Damit reagiert die Diözese wohl auf die Aktion der Pfarrei Stans, die konsekrierte Hostien außerhalb der Kirche in kleinen Pappschachteln zum Mitnehmen angeboten hatte. So sollte die Eucharistie auch während der Corona-Pandemie ohne die Gefahr einer Ansteckung verfügbar sein.

Der apostolische Administrator Peter Bürcher teilte am Mittwoch mit, es sei untersagt, dass "Gläubigen die Eucharistie zur Spendung an Dritte ausgehändigt wird". Ebenfalls nicht zulässig sei die "Mitnahme oder Mitgabe der Eucharistie in Couverts und anderen ungeeigneten Behältnissen". Als Grund nennt Bürcher zum einen das Rituale, das den Transport der Eucharistie ausschließlich in dafür vorgesehene Behältnisse wie etwa Pyxen vorsieht. Zudem zitiert er die Instruktion "Redemptoris sacramentum" (2004), die bestimmt, dass die Eucharistie nicht mit nach Hause genommen werden und etwa ein Kommunionhelfer niemand anderen mit deren Spendung beauftragen darf.

Zudem führt Bürcher ein Zitat von Papst Franziskus an, in dem dieser davon spricht, "dass wir im Augenblick der Messe nach Golgota gehen". Weiter fragt der Papst: "Werden wir es uns dann erlauben zu schwatzen, zu fotografieren, so zu tun als wäre es eine Show? Nein! Weil es Jesus ist!"

Hausbesuche seien momentan nur unter Lebensgefahr und Beachtung hygienischer Vorsichtsmaßnahmen möglich, so Bürcher weiter. Die Eucharistie etwa in den Briefkasten zu werfen, sei nicht möglich. (cph)