Vatikan gibt Leitfaden für Umgang mit Missbrauchsfällen heraus
Der Vatikan hat am Donnerstag einen Leitfaden zum juristischen Umgang mit Missbrauchsfällen veröffentlicht. Das rund 17-seitige "Vademecum" der Glaubenskongregation ist als Hilfestellung für Mitarbeiter der kirchlichen Rechtspflege gedacht und legt Schritt für Schritt die Verfahrenswege bei sexuellen Vergehen von Klerikern an Minderjährigen dar. Änderungen der Gesetzeslage sind damit nicht verbunden.
Der Präfekt der Glaubenskongregation, Kardinal Luis Ladaria, sprach in einer schriftlichen Erläuterung von einer "Gebrauchsanweisung". Man wolle jene an die Hand nehmen, die Missbrauchsfälle zu bearbeiten haben, vom ersten Hinweis auf eine mögliche Straftat bis zum Abschluss des Falls. Der Text definiert unterschiedliche Formen von sexualisierter Gewalt gegen Minderjährige und Schutzbedürftige und schließt auch den Besitz kinderpornografischen Materials mit ein. Bei der in der zuständigen Diözese zu veranlassenden Voruntersuchung sei auch anonymen Hinweisen nachzugehen, heißt es. Der Leitfaden betont, dass allen Hinweisen nachgegangen muss und dabei die jeweils geltenden staatlichen Gesetze beachtet werden müssen.
Deutsche Version soll in Kürze folgen
Das Dokument war nach einem Gipfel zur Missbrauchsprävention im Vatikan im Februar 2019 angekündigt worden, verzögerte sich aber. Am Donnerstag erschienen Fassungen auf Italienisch, Deutsch, Französisch, Englisch, Spanisch, Portugiesisch und Polnisch. Wie es aus Kurienkreisen hieß, richtet sich der Text vor allem an solche Bistümer und Ordensgemeinschaften, in denen es an kirchenrechtlicher Fachkenntnis und einer entsprechenden Rechtspraxis fehlt.
Das Vademecum will die geltenden Normen zu einer kirchenstrafrechtlichen Verfolgung sexuellen Missbrauchs in einer für Nicht-Experten verständlicheren Sprache erklären und anwenden helfen. Wesentliche Grundlagen sind der 2001 veröffentlichte und 2010 überarbeitete Papst-Erlass "Sacramentorum sanctitatis tutela" mit seinen aktuellen Ergänzungen, das Papstschreiben "Vos estis lux mundi" vom Mai 2019 und die Rechtspraxis der Glaubenskongregation, die für die strafrechtliche Aufarbeitung von Missbrauchsdelikten in der katholischen Kirche zuständig ist. (mal/KNA/epd)
16.7., 16.30 Uhr: ergänzt um weitere Details. 17.7., 8.25 Uhr: deutsche Übersetzung nun ebenfalls verfügbar.