Schottische Bischöfe in Sorge: Bibelbesitz bald strafbar?
Die Schottische Bischofskonferenz befürchtet, dass eine Gesetzesvorlage der Regionalregierung Schottlands zur Bekämpfung von Hasskriminalität die katholische Lehre kriminalisieren und sogar den Besitz einer Bibel strafbar machen könnte. Unter hetzerisches Material, dessen Besitz der Entwurf zum Straftatbestand erkläre, könnten nach dessen Bestimmungen auch die Bibel, der Katechismus und Stellungnahmen der Bischöfe zu Regierungsplänen fallen, heißt es in einer am Mittwoch eingereichten Eingabe der Bischofskonferenz an die Mitglieder des parlamentarischen Rechtsausschusses. Grund dafür seien die niedrigen juristischen Schwellen in der Vorlage: "Es wird nicht klar, wie Hass definiert ist, was eine weite Auslegung zulässt."
Ende April hatte die schottische Regionalregierung den Entwurf auf den Weg gebracht, der die bestehenden Gesetze zur Hasskriminalität modernisieren, konsolidieren und erweiterten solle. Demnach soll das Schüren von Hass gegen jegliche der durch die Vorlage abgedeckten "geschützten Gruppen" künftig als Straftatbestand gewertet werden. Zu ihnen gehören Rasse, Religion, sexuelle Orientierung und sexuelle Identität. Der Entwurf wird momentan vom Justizausschuss des Parlaments geprüft.
In ihrem Schreiben zitierten die Bischöfe aus einer Eingabe, die sie 2004 anlässlich der Debatte über eine Revision des Gesetzes zur Anerkennung der Geschlechterzugehörigkeit an die Regierung übermittelt hatten. Darin legen sie die Lehre der katholischen Kirche dar, dass biologisches und soziales Geschlecht nicht fließend und veränderlich seien, dass Mann und Frau sich ergänzten und auf die Schaffung neuen Lebens ausgerichtet seien. Sie betonen: "Solche Verlautbarungen, die weit verbreitet sind, könnten von anderen als Missbrauch ihrer eigenen, persönlichen Weltanschauung empfunden werden und wahrscheinlich Hass schüren". Die Gesellschaft dürfe keine Zensur zulassen, sondern müsse die divergierenden Ansichten und die Vielzahl der Argumente zu einem breiten Spektrum von Themen akzeptieren und eine respektvolle Debatte ermöglichen.
Auch Schutz des Rechts, anderer Meinung zu sein
Weiter betonten die Bischöfe, dass jedes neue Gesetz sorgfältig gegen Grundfreiheiten wie das Recht auf freie Meinungsäußerung sowie die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit abgewogen werden müsse. "Das Recht, Freiheit auszuüben, insbesondere in moralischen und religiösen Fragen, ist ein unveräußerliches Erfordernis der Würde der menschlichen Person." Auch "vernünftige" Ansichten, deren Äußerung nicht darauf abziele, Schaden anzurichten, müssten zugelassen werden. "Die Bestimmungen über das Recht auf freie Meinungsäußerung müssen robust genug sein, um das Recht zu schützen, anderer Meinung zu sein."
Medienberichten zufolge sagte ein Sprecher der schottischen Regionalregierung, dass die Vorlage keine religiösen Überzeugungen unter Strafe stelle. Auch der Besitz einer Bibel stelle nach den neuen Bestimmungen, sollte das Gesetz verabschiedet werden, keine Straftat dar. "Religiöse Überzeugungen sind ein integraler Bestandteil der schottischen Gesellschaft, und dieser Gesetzentwurf ändert daran in keiner Weise etwas."
Auf den britischen Inseln gibt es insgesamt drei katholische Bischofskonferenzen: Neben der schottischen sind dies die englisch-walisische sowie die irische, die sowohl die Bistümer der Republik Irland wie Nordirlands umfasst. Der Vorsitzende der Schottischen Bischofskonferenz ist Philip Tartaglia, Erzbischof von Glasgow. (mal)